315b
-sein FZG in Verkehrsfremder, feindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig gebraucht und als Waffe oder Werkzeug einsetzt verstößt gegen 315b
Pervertierung des FZG !!!!
Drei alternativen:
1. Anlagen/fzg zerstört, beschädigt, besietigt
(VK Schilder, Zeichen, Leitplanken, Brücken, stassen, gullideckel….)
Erste Kausalität (hat der Eingriff die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet)
Konkrete Gefährdung
L/L, fremde Sachen bedeutsamen wert.
Zweite Kausalität
(beruht die Gefährdung auf der tathandlung)
Beispiele
Subj TB
Alternativen:
-Handlung Vorsatz, Gefährdung
(Steine werfen von Brücke)
-Vorsatz Handlung, Fahrlässigkeit Gefährdung
(Ampel zerstören, aber keine Absicht Verkehr zu gefährden)
-fahrlässig Handlung und Gefährdung
(FZG nicht repariert, Teil löst sich und fehlt auf Straße)
-Absicht bei merkmale für A. III, ansonsten Vorsatz der übrigen Tatbestandsmerkmale
Nicht Beispiele
Grob verkehrswidrig
Handelt, wer in besonders schwerem Maße gegen die verkehrsvorschriften verstößt.
Obj element
Rücksichtslos defi
Handelt wer sich aus eigensüchtigen Motiven über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt.
Subj element
Anlegen defi
Einrichtungen die für den Straßenverkehr und deren Sicherheit dienen
Beseitigt defi
Das räumliche entfernen einer Sache vom bestimmungsgemäßen Ort
Hindernisse defi
Durch sein Verhalten andere in deren verkehrsablauf hemmen. Als Verkehrsteilnehmer nur bewusst zu Verkehrsfremden Zwecken.
Alternativ 3 ähnlichen ebenso gefährlichen Eingriff.
Muss Schädigungsabsicht vorliegen.
Muss es auf Erfolg ankommen
B: