§ 37 EisbEPV
Organisation Regelwerke
§ 37 EisbEPV
Fahrzeugkontrolle nach ZSB 31
Allgemeines
§ 37 EisbEPV
Fahrzeugkontrolle nach ZSB 31
Allgemeine Regeln zur Fzkontrolle
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Fahrzeuge im Sinne der ZSB 31
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
RIC-Wagen
Reisezugwagen, die aufgrund ihrer Bauart nach den Bestimmungen des RIC-Übereinkommes im int. Verkehr eingesetzt werden können. Tragen das Zeichen RIC
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Konventionswagen
Reisezugwagen ohne RIC-Zeichen, die im grenzüberschreitenden n Verkehr nur zu den im Konventionsraster angegebenen Bahnen verkehren dürfen
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
RIV-Wagen
Güterwagen, die aufgrund ihrer Bauart nach den Bestimmungen des AVV-Übereinkommens im internationalen Verkehr eingesetzt werden können. Tragen das Zeichen RIV
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Güterwagen ohne RIV-Zeichen
Können im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, wenn sie einen Vereinbarungsraster tragen, in dem die Kurzzeichen der übernehmenden Bahnen enthalten sind
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Nationaler Zulassungsraster
Zusatz zum Konventions-/Vereinbarungsraster, der die Zulässigkeit des Einreihens in Züge von EVU anzeigt
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Instandsetzung
Die Behebung von den im Betrieb aufgetretenen Schäden
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Instandhaltung
Die planmäßige Erhaltung von Fz aus technischer Sicht
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Entgleistes Fz
Fz, bei welchen min. ein Rad ungewollt nicht mehr die Schienenoberkante berührt
§ 37 EisbEPV
Im Netz der ÖBB zugelassene Fz