Versuch
StR
Der Täter hat zur Tatausführung angesetzt und die Hemmschwelle zu „Jetzt geht’s los“ ist überschritten.
Täter
StR
Ist, wer alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale eines Strafgesetzes verwirklicht.
Mittäterschaft
StR
Liegt vor, wenn mehrere Personen vorsätzlich, d.h. in bewusstem und gewollten Zusammenwirken eine Straftat begehen. Außerdem bedarf es auch eines gemeinsamen Tatentschlusses.