Ziele des Strafverfahrens
Wahrheit
- niemand soll zu unrecht bestraft werden —> Strafverfahren dient der Sachverhaltsfeststellung
Rechtsstaatlichkeit
- Verhinderung unverhältnismäßiger Eingriffe
- Verhinderung des Missbrauch staatlicher Machtmittel
Rechtsfrieden
- Herbeiführung einer abschließenden verbindlichen Entscheidung
Regelungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens
$ 359 zugunsten des Verurteilten
$ 362 zuungunsten
Vernehmung von Polizei
136 I S. 2 iVm 163a IV S. 2