Klassischer Eingriffsbegriff
jeder finale, unmittelbare Rechtsakt (Ge- oder Verbot), der durch Befehl und Zwang durchgesetzt wird
- enger Eingriffsbegriff
Moderner Eingriffsbegriff
jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten ganz oder teilweise unmöglich macht
- weiter Eingriffsbegriff