Verhältnis Arrest und VSM nach ZPO
VSM nach ZPO gehen vor, wenn der zu sichernde Gegenstand auch Gegenstand des Hauptsachenverfahrens bildet, ist dies nicht der Fall, d.h. besteht zwischen dem Gegenst und dem Prozess kein Zusammenhang, sondern dient ersterer nur zur Deckung der aus dem Prozess erhofften Forderung, so kann auf den Vermögenswert Arrest gelegt werden nach SchKG.
Definition Arrest
4 Elemente
Voraussetzungen für den Arrest
Art. 272 SchKG
Glaubhaftmachen
Fälligkeit der Arrestforderung
Gläubiger mit Wohnsitz im Ausland als Arrestgrund
- zusätzliche Erfordernisse 2 und genaue umschreibung
definitiver Rechtsöffnungstitel als arrestgrund
Rechtsmittel gegen Arrestentscheid
glaubhaftmachen d. vorhandenseins von pfändbaren vermögenswerten des schuldners an einem bestimmten ort
Schuldnerflucht (271 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG)
die Absicht des Schuldners, sich seinen Verbindlichkeiten zu entziehen genügt (subj. Element), bei obj. Element ist der Arrest zu spät..
es sind obj. Umstände nachzuweisen, die mit dem nötigen Konkretisierungsgrad das gegenwärtige od. unmittelbar bevorstehende Beiseiteschaffen von Vermögenswerten belegen.