Sinnermittlung, was besagt das Gesetz → Gesetzestext unscharf und
auslegungsbedürftig, zB „ortsübliche Benutzung eines Grundstücks“, „unmittelbare
Zuleitung“ vom Nachbargrundstück, „Kraftfahrzeug“, „gröbliche Benachteiligung“ …
✓ Extensiv = weit/restriktiv = eng? Worte sind nicht exakt wie Formeln!
✓ „Passt“ die Norm auf den Sachverhalt?
✓ Widerspruch von Normen – „Vorrangregeln“ (speziell vor allgemein, neu vor alt)
✓ Keine Norm für den Sachverhalt zu finden?
Ist zu verstehen als: selbsterklärend, Wortlaut/Interpretation, systematische Interpretation, historische Interpretation, Teleologische Auslegung
Wortlaut nach allgemeinem Sprachverständnis
Zusammenhang mit anderen §§ dieses Gesetzes; Gesetzesaufbau (Kapitel;
Abschnitte; Überschriften …); Legaldefinitionen von Begriffen in diesem Gesetz
geregelt?
Wille des Gesetzgebers; Gesetzesmaterialien (Ausschussberichte, Erläuterungen zu
Regierungsvorlagen)
Objektiver Zweck des Gesetzes (griech. „Telos“); abgehoben vom Willen des
historischen Gesetzgebers
„Einfangen“? „Freilaufend“?
Interpretationsübung anhand der vier Auslegungsmethoden
Beispiel a) Ein Peugeot 208 und Mazda MX 5 stoßen auf der Kreuzung Währinger
Straße/Nussdorfer Straße zusammen. Ist das „ein Unfall beim Betrieb eines
Kraftfahrzeuges“ iSd § 1 EKHG?
Auslegung „Unfall“, „Betrieb“, „Kraftfahrzeug“
Beispiel b) Auf dem Parkplatz eines Supermarkts fährt ein Lieferant, der mit
einem Gabelstapler Waren in den Markt transportiert, gegen ein auf dem
Parkplatz abgestelltes Fahrrad. Es wird beschädigt. Fällt dieser Unfall in den
Anwendungsbereich des EKHG?
Auslegung „Kfz“
Allgemeiner Sprachgebrauch: Transport, Fortbewegung, Motorkraft.
Aber: Legaldefinition im EKHG besagt: „Siehe KFG“.
Beispiel c) Hans will wandern gehen und stellt seinen Pkw auf dem Parkplatz
„Zur schönen Aussicht“ ab, bei dem der Wanderweg beginnt. Nach einigen
Minuten löst sich durch einen technischen Defekt die Handbremse des Autos,
das unbemannt über die steile Straße abrollt und in der Mauer des Kuhstalls von
Landwirt Franz steckenbleibt. Fällt dieser Unfall in den Anwendungsbereich des
EKHG?
Auslegung „Betrieb“: Was ist typische Gefahr eines Kfz?
Beispiel d) Anton stellt sein Kraftfahrzeug am Straßenrand ab, stellt den Motor
ab und will aussteigen. Da er vor dem Öffnen der Autotür nicht in den
Seitenspiegel blickt, stößt er mit der geöffneten Tür einen Radfahrer nieder, der
gerade an seinem Auto vorbeifahren will. Der Radfahrer stürzt und wird verletzt.
Ist auf diesen Unfall das EKHG anzuwenden?
Auslegung „Betrieb“: Fahren oder auch Stehen?
→ „Kraftfahrzeug“ iSd EKHG, Kraftfahrzeug iSd „KFG“; „Unternehmer“ iSd UStG,
„Unternehmer“ iSd KSchG
mehrere bis alle
Wortlaut wird ausgedehnt aufgrund des Zweckes
Gesetzgeber hat ein zu weites Vokabel verwendet und deshalb wird der Wortlaut
reduziert (große Hunde – Hunde)
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Haus wohnt, von diesem Verbot betroffen ist oder nicht?
Kommt drauf an was der Zweck ist und an wen es sich richtet (teleologische
Interpretation) -> erst wenn man das weiß kann man sagen ob es um den Eigentümer
des Hauses oder z.B. um die Feuerwehr geht
Anwendungsfall für teleologische Reduktion weil nicht genau definiert wird wer vor dem
Haustor parken darf oder nicht
Im öffentlichen Recht gibt es strengere Auslegungsübungen, mehr Formalitäten, hält sich
mit teleologischen Interpretationen zurück;
im Strafrecht gibt es ein Analogieverbot (es darf keine Diskussion geben)