Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von 50 und mehr Meter Länge.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.
Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.
Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander
Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge.
Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge
Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.
Die nautische Veröffentlichung ?Sicherheit auf dem Wasser?, herausgegeben durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
Die Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
Die Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
Zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen.
Sie haben ihr Manöver so durchzuführen, dass andere Fahrzeuge nicht behindert werden.
Sie haben die Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Fahrwasser.
Sie haben einen kurzen Ton als Achtungssignal abzugeben.
Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten.
Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten.
Sie haben untereinander nach den Regeln der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Sie haben untereinander nach den Regeln der Schifffahrtsordnung Ems auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Sie haben untereinander nach den Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern
Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt. und in Verkehrstrennungsgebieten.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
Dauernde Sperrung einer Teilstrecke der Seeschifffahrtsstraße.
Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.
Schutzbedürftige Anlage.
Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße
Schutzbedürftige Anlage.
Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden; Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten.
Brücke, Sperrwerk, Schleuse wird zur Öffnung vorbereitet; Fahrt fortsetzen.
Bleib-weg-Signal, Gefahr durch gefährliche Ladung; sofort den Gefahrenbereich verlassen. Offenes Feuer vermeiden (Explosionsgefahr).
Ein Ausweichpflichtiger wird vom Vorfahrtberechtigten auf seine Ausweichpflicht hingewiesen; sofort Ausweichmanöver einleiten
Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden; Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten.
Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten.
Ein Ankerlieger bei schlechter Sicht, vorsichtig weiter navigieren.
Einfahrt in Schleuse oder Anlage gesperrt, auf Freigabe warten.
Fahrzeug des öffentlichen Dienstes, anhalten
Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten.
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder schnelles Funkelfeuer.
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder Blinkfeuer.
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder Festfeuer.
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Nordquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Ostquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant.
Beim Erreichen des Kursänderungssektors den Kurs beibehalten.
Beim Übergang vom Ankündigungssektor in den Kursänderungssektor die Kursänderung vornehmen.
Beim Erreichen des Ankündigungssektors Ober- und Unterfeuer in Deckung halten.
Beim Erreichen des Ankündigungssektors die Kursänderung vornehmen.
Beim Übergang vom Ankündigungssektor in den Kursänderungssektor die Kursänderung vornehmen.
Lichterscheinung zweifach länger als Verdunkelung.
Lichterscheinung kürzer als Verdunkelung.
Lichterscheinung und Verdunkelung von gleicher Länge.
Lichterscheinung länger als Verdunkelung.
Lichterscheinung und Verdunkelung von gleicher Länge
Die Richtung und Stärke des Windes und der Windsee.
Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz.
Die Versetzung des Schiffes vom Magnetkompasskurs.
Die Versetzung des Schiffes durch das Wasser in Richtung und Distanz.
Die Versetzung des Schiffes über Grund in Richtung und Distanz.
Im Gezeitenatlas des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
In der Flutvorhersage des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Im Mondphasenkalender der Bundesanstalt für Gewässerkunde.
In den Gezeitentafeln oder dem Gezeitenkalender des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
In den Gezeitentafeln oder dem Gezeitenkalender des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Windstärken 10, 11 und 12 der Beaufortskala
Schiffsdaten (statisch), reisebezogene Daten.
Schiffsdaten (statisch und dynamisch), Wetterdaten.
Schiffsdaten (dynamisch), Wetterdaten.
Schiffsdaten (statisch und dynamisch), reisebezogene Daten.
Schiffsdaten (statisch und dynamisch), reisebezogene Daten.
Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen, Besatzung an Deck sammeln. Rettungswesten anlegen.
Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen, Sicherheitsgurt anlegen und an den dafür vorgesehenen Stellen einpicken.
Sicherheitsleinen bzw. -gurte aufschießen, Sicherheitsgurt anlegen und in die Reling einpicken.
Besatzung in der Plicht versammeln, Rettungswesten anlegen, Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen.
Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen, Sicherheitsgurt anlegen und an den dafür vorgesehenen Stellen einpicken.
Fahrzeug mit gefährlichen Gütern.
Fahrzeug in Seenot.
Fahrzeug verlässt Liegeplatz.
Fahrzeug des öffentlichen Dienstes.
Fahrzeug in Seenot.