Personenbezogene Daten
Legaldefinition: sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer identifizierten oder identifizierbaren Person ( § 46 BDSG)
Tatsachen
Tatsachen sind gesicherte Erkenntnisse und objektiv begründetet Annahmen, dass
ein bestimmter Sachverhalt tatsächlich existiert oder mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Straftaten von erheblicher Bedeutung
Straftaten, die im Hinblick auf die Verletzung bedeutsamer Rechtsgüter, wie Leib,
Leben, Freiheit oder Sachen von bedeutendem Wert auf Grund ihrer Begehungsweise oder
ihrer Dauer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, weil sie den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, die Rechtssicherheit der Bevölkerung zu beeinträchtigen2; vgl. § 14 II 2 BPolG - z.B. §§ 110a I, 163e I StPO, 63, 64 I, 66 I Nr.3 StGB