Nennen Sie die 3 zentralen Elemente der Privatautonomie.
Vertragsfreiheit, Eigentumsfreiheit (vgl. 903 BGB), Testierfreiheit (vgl. 1937 BGB)
Was ist eine Willenserklärung und was ist ein Realakt?
Willenserklärung = eine Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Beim Realakt handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme, die nicht auf den Rechtserfolg, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet ist.
Realakte sind Handlungen, an welche die Rechtsordnung unabhängig von einem entsprechenden Willen des Handelnden Rechtsfolgen anknüpft.
Was unterscheidet einen Stellvertreter vom Boten?
Stellvertreter = gibt eine eigene Willenserklärung ab. Bote = übermittelt eine fremde Willenserklärung. maßgeblich: Perspektive aus dem objektiven Empfängerhorizont. Abgrenzung: Eigenes Handeln und Bindungswirkung.
Kann eine geschäftsunfähige Person Bote oder Stellvertreter sein?
Eine geschäftsunfähige Person (gemäß § 104 BGB) kann nicht Stellvertreter sein, da sie keine eigene Willenserklärung abgeben kann. Sie kann jedoch als Bote fungieren, da sie lediglich eine fremde Willenserklärung übermittelt, ohne selbst rechtlich zu handeln.
Kann eine beschränkt geschäftsfähige Person Stellvertreter sein?
Eine beschränkt geschäftsfähige Person (gemäß § 106 BGB) kann Stellvertreter sein, da sie in der Lage ist, wirksame Willenserklärungen abzugeben, soweit dies rechtlich vorteilhaft ist oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Was ist unter einem sogenannten „unternehmensbezogenen Geschäft“ zu verstehen?
Ein unternehmensbezogenes Geschäft liegt vor, wenn eine Willenserklärung so auszulegen ist, dass sie im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens steht. Dabei wird das Geschäft dem Unternehmen zugerechnet, auch wenn der Vertreter namentlich nicht genannt wird.
Welche zwei Arten der Zustimmung gibt es?
Die zwei Arten der Zustimmung sind: 1. Einwilligung: Die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft (§ 183 BGB). 2. Genehmigung: Die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft (§ 184 BGB).
Wie grenzt man den Werkvertrag vom Dienstvertrag ab?
Ein Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet zur Herstellung eines bestimmten Erfolges, z.B. die Fertigstellung eines Bauprojektes. Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird die Erbringung von Diensten oder Tätigkeiten ohne Erfolgsgarantie geschuldet, z.B. Arbeitsverträge.
Nennen Sie zwei Beispiele für „sonstige Rechte“ i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB.
Was versteht man unter einem Verrichtungsgehilfen i.S.d. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB?
Ein Verrichtungsgehilfe ist eine Person, die in der Weisungsgebundenheit und unter der Kontrolle eines anderen (des Geschäftsherrn) tätig wird. Der Geschäftsherr haftet für die unerlaubten Handlungen des Verrichtungsgehilfen, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit begangen werden.
Was ist der Unterschied zwischen zwingendem und dispositiven Recht?
*Zwingendes Recht: Diese Rechtsnormen sind nicht abänderbar. Sie müssen zwingend beachtet werden und gelten unabhängig von abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien. Zwingendes Recht dient dem Schutz übergeordneter Interessen, wie etwa Verbraucherschutz oder Arbeitnehmerschutz.
*Dispositives Recht: Diese Rechtsnormen sind abänderbar und gelten nur, wenn die Parteien keine abweichenden Regelungen getroffen haben. Dispositives Recht kommt also zur Anwendung, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Nennen Sie die 3 zentralen Elemente der Vertragsfreiheit.
*Abschlussfreiheit: Die Freiheit, zu entscheiden, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt.
*Gestaltungsfreiheit: Die Freiheit, den Inhalt eines Vertrages frei zu gestalten.
*Formfreiheit: Die Freiheit, die Form eines Vertrages frei zu wählen, sofern nicht gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist.
Nennen Sie 3 mögliche Funktionen/Zwecke von Formvorschriften. Geben Sie auch 2 Beispiele für Formtypen an.
Funktionen/Zwecke:
1. Warnfunktion: Schutz der Parteien durch Hinweis auf die Bedeutung des Rechtsgeschäfts (z.B. bei Bürgschaften).
2. Beweisfunktion: Sicherstellung, dass das Rechtsgeschäft beweisbar ist (z.B. bei Grundstücksverträgen).
3. Beratungsfunktion: Ermöglichung einer sachkundigen Beratung der Parteien (z.B. durch Notar bei Eheverträgen). Formtypen: 1. Schriftform: z.B. Kündigung eines Mietvertrages. 2. Notarielle Beurkundung: z.B. Kaufvertrag über ein Grundstück.
Was ist ein Verpflichtungs- und was ist ein Verfügungsgeschäft? Nennen Sie jeweils ein Beispiel.
*Verpflichtungsgeschäft: Begründet die Pflicht zu einer Leistung. Beispiel: Kaufvertrag (§ 433 BGB).
*Verfügungsgeschäft: Bewirkt die unmittelbare Änderung der Rechtslage an einem Gegenstand. Beispiel: Übereignung eines Grundstücks (§ 929 BGB).
Erklären Sie das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip.
Abschluss eines Kaufvertrages (Verpflichtungsgeschäft)
Eigentumsübertragung (Verfügungsgeschäft)
Trennungsprinzip: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind rechtlich zwei selbständige Rechtsgeschäfte.
Abstraktionsprinzip: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind sowohl hinsichtlich ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen als auch hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen voneinander unabhängig (abstrakt).
Was versteht man unter der Äquivalenztheorie?
Nach der Äquivalenztheorie (auch „Conditio-sine-qua-non-Formel“ genannt) ist eine Handlung ursächlich für den Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. Jede Handlung, die eine Bedingung für den Erfolg darstellt, ist kausal.
Nennen Sie zwei Beispiele für Dauerschuldverhältnisse.
Welche zwei Arten von Insichgeschäften gibt es?
*Selbstkontrahieren: Eine Person schließt im eigenen Namen mit sich selbst einen Vertrag.
*Mehrvertretung: Eine Person vertritt beide Vertragsparteien in einem Rechtsgeschäft.
Gesetzliche Vertretungsmacht
z.B. Eltern für ihre minderjährigen Kinder.
Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
z.B. Bevollmächtigung durch Vollmacht.
Organschaftliche Vertretungsmacht
z.B. Geschäftsführer einer GmbH.
Hat im kaufrechtlichen Sachmängelgewährleistungsrecht grundsätzlich der Käufer oder der Verkäufer die Wahl, welche Art der Nacherfüllung erfolgen soll?
Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll (§ 439 BGB).
Ist der gutgläubige Erwerb von gestohlenen Sachen nach § 929 ff. i.V.m. 932 ff. BGB möglich?
Der gutgläubige Erwerb von gestohlenen Sachen ist gemäß § 935 BGB ausgeschlossen. Ein Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen ist somit nicht möglich.
Wie grenzt man den Werkvertrag vom Dienstvertrag ab?
Werkvertrag (§ 631 BGB): Ziel ist der Erfolg einer bestimmten Arbeit oder Dienstleistung. Der Unternehmer schuldet den Herstellungserfolg (z.B. die Fertigstellung eines Hauses, Reparatur eines Autos). Beispiel: Ein Bauunternehmer verpflichtet sich, ein Haus zu bauen.
Dienstvertrag (§ 611 BGB): Ziel ist die Tätigkeit an sich, ohne den Erfolg zu garantieren. Der Dienstverpflichtete schuldet die Leistung der Dienste, nicht den Erfolg (z.B. ein Arzt schuldet die Behandlung, nicht die Heilung). Beispiel: Ein Arzt wird für die Behandlung bezahlt, unabhängig davon, ob die Behandlung erfolgreich ist.