Minderjährigkeit
Der 17-jährige G ist beschränkt geschäftsfähig (§§ 104, 106 BGB). Der Abschluss eines Darlehensvertrages bedarf der Einwilligung der Eltern (§ 107 BGB). Ohne diese ist das Geschäft schwebend unwirksam (§ 108 BGB).
Wucherzins
Die verlangten 27 % Zinsen pro Monat sind sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB), da sie ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung darstellen.
Funktionen eines gesetzlichen Formerfordernis
Warnfunktion: Schutz vor übereilten Entschlüssen. Beweisfunktion: Sicherstellung der Beweiskraft. Beratungsfunktion: Hinzuziehung eines Notars oder einer anderen beratenden Person. Klarstellungsfunktion: Verdeutlichung des Inhalts und der Tragweite des Geschäfts.
Rechtsfolge bei Nichtbeachtung eines gesetzlichen Formerfordernisses
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts (§ 125 BGB), sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Button-Lösung
Die „Button-Lösung“ gemäß § 312j Abs. 3 BGB verlangt, dass bei Online-Verträgen der Bestell-Button klar und unmissverständlich mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss, um den Verbraucher vor unbeabsichtigten Bestellungen zu schützen.
Anwendungsbereiche der Button-Lösung
Online-Verträge, insbesondere im E-Commerce, um den Verbraucher vor versteckten Kostenfallen zu bewahren.
Echter Vertrag zugunsten Dritter
Der Dritte erwirbt einen eigenen Anspruch auf die Leistung aus dem Vertrag. Beispiel: Lebensversicherung, bei der der Begünstigte einen eigenen Anspruch auf die Versicherungssumme hat.
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Der Dritte hat keinen eigenen Anspruch, sondern wird in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen und kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Beispiel: Ein Handwerkervertrag, bei dem der Handwerker auch gegenüber den Familienangehörigen des Auftraggebers haftet, wenn diese durch die Arbeiten geschädigt werden.
leasingtypische Abtretungskonstruktion
Die leasingtypische Abtretungskonstruktion ist eine Finanzierungsmethode, die im Rahmen von Leasingverträgen genutzt wird, insbesondere im Mobilienleasing. Hierbei wird das Leasingobjekt durch einen Leasinggeber (meist eine Leasinggesellschaft) finanziert, der das Leasingobjekt vom Hersteller oder Lieferanten kauft und anschließend an den Leasingnehmer vermietet.
Bürgschaftsvertrag
Ein Bürgschaftsvertrag muss gemäß § 766 BGB schriftlich abgeschlossen werden, um wirksam zu sein. Das bedeutet, dass die Erklärung des Bürgen (Angebot) und die Annahme des Angebots durch den Gläubiger (hier die D-Bank AG) schriftlich erfolgen müssen.
Unterschied zwischen § 278 BGB und § 831 BGB
§ 278 BGB: Haftung für Erfüllungsgehilfen. Der Schuldner haftet für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden. § 831 BGB: Haftung für Verrichtungsgehilfen. Der Geschäftsherr haftet für das Verhalten seines Verrichtungsgehilfen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er bei der Auswahl und Überwachung des Gehilfen die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Verschuldenszurechnung § 278 BGB
Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen unmittelbar, ohne Entlastungsmöglichkeit für den Schuldner.
Verschuldenszurechnung § 831 BGB
Möglichkeit des Entlastungsbeweises (Exkulpation) für den Geschäftsherrn, dass er sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.
Anwendungsbereich § 278 BGB
Gilt nur im Rahmen vertraglicher Schuldverhältnisse.
Anwendungsbereich § 831 BGB
Gilt im Deliktsrecht und damit auch außerhalb vertraglicher Beziehungen.
Unmittelbarer Besitzer
Definition: Derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache unmittelbar ausübt. Beispiel: M ist unmittelbarer Besitzer des Autos, da er es direkt nutzt und die tatsächliche Sachherrschaft darüber ausübt.
Mittelbarer Besitzer
Definition: Derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache vermittelt durch einen anderen (den unmittelbaren Besitzer) ausübt. Beispiel: V ist mittelbarer Besitzer des Autos, da er das Auto an M vermietet hat und seine Sachherrschaft über das Besitzmittlungsverhältnis ausgeübt wird.
Besitzmittlungsverhältnis
Definition: Ein rechtliches Verhältnis, durch das der unmittelbare Besitzer die Sache aufgrund eines Rechtsverhältnisses (z.B. Mietvertrag) für den mittelbaren Besitzer besitzt. Beispiel: Der Mietvertrag zwischen V und M stellt das Besitzmittlungsverhältnis dar, wodurch V mittelbarer Besitzer und M unmittelbarer Besitzer des Autos wird.
Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung
Vertretungsmacht: Der Vertreter muss im Rahmen der ihm erteilten Vertretungsmacht handeln (gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vollmacht). Offenkundigkeitsprinzip: Der Vertreter muss im Namen des Vertretenen handeln und dies dem Geschäftspartner deutlich machen (§ 164 Abs. 1 BGB). Eigene Willenserklärung: Der Vertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben und nicht lediglich als Bote handeln. Geschäftsfähigkeit: Der Vertreter muss zumindest beschränkt geschäftsfähig sein (§§ 104 ff. BGB).
Gewährleistungsrechte beim Werkvertrag
Nacherfüllung (§ 635 BGB): Der Besteller kann verlangen, dass der Unternehmer den Mangel beseitigt oder ein neues Werk herstellt. Selbstvornahme (§ 637 BGB): Nach Fristsetzung kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Minderung (§ 638 BGB): Der Besteller kann den Werklohn herabsetzen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Rücktritt (§ 636 BGB): Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Schadensersatz (§§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB): Der Besteller kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel nicht behoben wird. Aufwendungsersatz (§ 634 Nr. 2, 284 BGB): Der Besteller kann Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Unterschiede zwischen Pacht und Miete
Miete: Gebrauchsüberlassung der Mietsache (§ 535 BGB). Pacht: Gebrauchsüberlassung der Pachtsache und das Recht, die Früchte daraus zu ziehen (§ 581 BGB).
Gebrauchsrecht
Miete: Der Mieter hat kein Recht an den Erträgen oder Früchten der Mietsache. Pacht: Der Pächter hat das Recht, die Früchte der Pachtsache zu ziehen und zu nutzen. Beispiele für Früchte sind die Ernteerträge bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen oder der Gewinn aus dem Betrieb eines verpachteten Restaurants.
Zwecke von Formvorschriften bei Rechtsgeschäften
Ein Bürgschaftsvertrag unterliegt dem Schriftformerfordernis gemäß § 766 BGB. Hierbei sind folgende Aspekte relevant: Schriftform: Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Die Erklärung des Bürgen muss schriftlich abgegeben und eigenhändig unterschrieben sein. Annahme: Die Annahme des Bürgschaftsvertrags durch den Gläubiger kann formfrei erfolgen, solange die Bürgschaftserklärung schriftlich vorliegt. Rechtsfolge bei Nichteinhaltung: Wird das Schriftformerfordernis nicht eingehalten, ist der Bürgschaftsvertrag nach § 125 BGB grundsätzlich nichtig.
Arten der Nacherfüllung beim Werkvertrag
Beim Werkvertrag gibt es zwei Arten der Nacherfüllung gemäß § 635 BGB: Mangelbeseitigung: Der Unternehmer beseitigt den Mangel am Werk. Neulieferung: Der Unternehmer stellt ein neues, mangelfreies Werk her.