Def. Flashcards

(54 cards)

1
Q

Minderjährigkeit

A

Der 17-jährige G ist beschränkt geschäftsfähig (§§ 104, 106 BGB). Der Abschluss eines Darlehensvertrages bedarf der Einwilligung der Eltern (§ 107 BGB). Ohne diese ist das Geschäft schwebend unwirksam (§ 108 BGB).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wucherzins

A

Die verlangten 27 % Zinsen pro Monat sind sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB), da sie ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung darstellen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Funktionen eines gesetzlichen Formerfordernis

A

Warnfunktion: Schutz vor übereilten Entschlüssen. Beweisfunktion: Sicherstellung der Beweiskraft. Beratungsfunktion: Hinzuziehung eines Notars oder einer anderen beratenden Person. Klarstellungsfunktion: Verdeutlichung des Inhalts und der Tragweite des Geschäfts.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Rechtsfolge bei Nichtbeachtung eines gesetzlichen Formerfordernisses

A

Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts (§ 125 BGB), sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Button-Lösung

A

Die „Button-Lösung“ gemäß § 312j Abs. 3 BGB verlangt, dass bei Online-Verträgen der Bestell-Button klar und unmissverständlich mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss, um den Verbraucher vor unbeabsichtigten Bestellungen zu schützen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Anwendungsbereiche der Button-Lösung

A

Online-Verträge, insbesondere im E-Commerce, um den Verbraucher vor versteckten Kostenfallen zu bewahren.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Echter Vertrag zugunsten Dritter

A

Der Dritte erwirbt einen eigenen Anspruch auf die Leistung aus dem Vertrag. Beispiel: Lebensversicherung, bei der der Begünstigte einen eigenen Anspruch auf die Versicherungssumme hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

A

Der Dritte hat keinen eigenen Anspruch, sondern wird in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen und kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Beispiel: Ein Handwerkervertrag, bei dem der Handwerker auch gegenüber den Familienangehörigen des Auftraggebers haftet, wenn diese durch die Arbeiten geschädigt werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

leasingtypische Abtretungskonstruktion

A

Die leasingtypische Abtretungskonstruktion ist eine Finanzierungsmethode, die im Rahmen von Leasingverträgen genutzt wird, insbesondere im Mobilienleasing. Hierbei wird das Leasingobjekt durch einen Leasinggeber (meist eine Leasinggesellschaft) finanziert, der das Leasingobjekt vom Hersteller oder Lieferanten kauft und anschließend an den Leasingnehmer vermietet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Bürgschaftsvertrag

A

Ein Bürgschaftsvertrag muss gemäß § 766 BGB schriftlich abgeschlossen werden, um wirksam zu sein. Das bedeutet, dass die Erklärung des Bürgen (Angebot) und die Annahme des Angebots durch den Gläubiger (hier die D-Bank AG) schriftlich erfolgen müssen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Unterschied zwischen § 278 BGB und § 831 BGB

A

§ 278 BGB: Haftung für Erfüllungsgehilfen. Der Schuldner haftet für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden. § 831 BGB: Haftung für Verrichtungsgehilfen. Der Geschäftsherr haftet für das Verhalten seines Verrichtungsgehilfen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er bei der Auswahl und Überwachung des Gehilfen die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Verschuldenszurechnung § 278 BGB

A

Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen unmittelbar, ohne Entlastungsmöglichkeit für den Schuldner.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Verschuldenszurechnung § 831 BGB

A

Möglichkeit des Entlastungsbeweises (Exkulpation) für den Geschäftsherrn, dass er sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Anwendungsbereich § 278 BGB

A

Gilt nur im Rahmen vertraglicher Schuldverhältnisse.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Anwendungsbereich § 831 BGB

A

Gilt im Deliktsrecht und damit auch außerhalb vertraglicher Beziehungen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Unmittelbarer Besitzer

A

Definition: Derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache unmittelbar ausübt. Beispiel: M ist unmittelbarer Besitzer des Autos, da er es direkt nutzt und die tatsächliche Sachherrschaft darüber ausübt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Mittelbarer Besitzer

A

Definition: Derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache vermittelt durch einen anderen (den unmittelbaren Besitzer) ausübt. Beispiel: V ist mittelbarer Besitzer des Autos, da er das Auto an M vermietet hat und seine Sachherrschaft über das Besitzmittlungsverhältnis ausgeübt wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Besitzmittlungsverhältnis

A

Definition: Ein rechtliches Verhältnis, durch das der unmittelbare Besitzer die Sache aufgrund eines Rechtsverhältnisses (z.B. Mietvertrag) für den mittelbaren Besitzer besitzt. Beispiel: Der Mietvertrag zwischen V und M stellt das Besitzmittlungsverhältnis dar, wodurch V mittelbarer Besitzer und M unmittelbarer Besitzer des Autos wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung

A

Vertretungsmacht: Der Vertreter muss im Rahmen der ihm erteilten Vertretungsmacht handeln (gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vollmacht). Offenkundigkeitsprinzip: Der Vertreter muss im Namen des Vertretenen handeln und dies dem Geschäftspartner deutlich machen (§ 164 Abs. 1 BGB). Eigene Willenserklärung: Der Vertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben und nicht lediglich als Bote handeln. Geschäftsfähigkeit: Der Vertreter muss zumindest beschränkt geschäftsfähig sein (§§ 104 ff. BGB).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Gewährleistungsrechte beim Werkvertrag

A

Nacherfüllung (§ 635 BGB): Der Besteller kann verlangen, dass der Unternehmer den Mangel beseitigt oder ein neues Werk herstellt. Selbstvornahme (§ 637 BGB): Nach Fristsetzung kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Minderung (§ 638 BGB): Der Besteller kann den Werklohn herabsetzen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Rücktritt (§ 636 BGB): Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Schadensersatz (§§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB): Der Besteller kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel nicht behoben wird. Aufwendungsersatz (§ 634 Nr. 2, 284 BGB): Der Besteller kann Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Unterschiede zwischen Pacht und Miete

A

Miete: Gebrauchsüberlassung der Mietsache (§ 535 BGB). Pacht: Gebrauchsüberlassung der Pachtsache und das Recht, die Früchte daraus zu ziehen (§ 581 BGB).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Gebrauchsrecht

A

Miete: Der Mieter hat kein Recht an den Erträgen oder Früchten der Mietsache. Pacht: Der Pächter hat das Recht, die Früchte der Pachtsache zu ziehen und zu nutzen. Beispiele für Früchte sind die Ernteerträge bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen oder der Gewinn aus dem Betrieb eines verpachteten Restaurants.

23
Q

Zwecke von Formvorschriften bei Rechtsgeschäften

A

Ein Bürgschaftsvertrag unterliegt dem Schriftformerfordernis gemäß § 766 BGB. Hierbei sind folgende Aspekte relevant: Schriftform: Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Die Erklärung des Bürgen muss schriftlich abgegeben und eigenhändig unterschrieben sein. Annahme: Die Annahme des Bürgschaftsvertrags durch den Gläubiger kann formfrei erfolgen, solange die Bürgschaftserklärung schriftlich vorliegt. Rechtsfolge bei Nichteinhaltung: Wird das Schriftformerfordernis nicht eingehalten, ist der Bürgschaftsvertrag nach § 125 BGB grundsätzlich nichtig.

24
Q

Arten der Nacherfüllung beim Werkvertrag

A

Beim Werkvertrag gibt es zwei Arten der Nacherfüllung gemäß § 635 BGB: Mangelbeseitigung: Der Unternehmer beseitigt den Mangel am Werk. Neulieferung: Der Unternehmer stellt ein neues, mangelfreies Werk her.

25
Wahlrecht bei Nacherfüllung
Das Wahlrecht zwischen diesen beiden Arten der Nacherfüllung steht grundsätzlich dem Besteller zu (§ 635 Abs. 1 BGB). Der Besteller kann entscheiden, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Herstellung eines neuen Werkes verlangt.
26
Arten des Gläubigerwechsels
Es gibt mehrere Arten des Gläubigerwechsels, darunter: Abtretung (§§ 398 ff. BGB): Der bisherige Gläubiger (Zedent) tritt seine Forderung gegen den Schuldner an einen neuen Gläubiger (Zessionar) ab. Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB): Der Gläubigerwechsel erfolgt durch Erbfolge. Der Erbe tritt als neuer Gläubiger in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Eintritt eines neuen Gläubigers durch Gesetz: In bestimmten Fällen sieht das Gesetz einen automatischen Gläubigerwechsel vor, beispielsweise bei der Legalzession (§ 774 BGB) oder bei der Übertragung eines Unternehmens (§ 25 HGB). Vertragliche Vereinbarung: Die Gläubigerwechsel kann auch durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Schuldner und neuem Gläubiger erfolgen, beispielsweise bei Schuldbeitritt oder Schuldübernahme (§ 414 BGB). Anordnung durch Gericht: In einigen Fällen kann ein Gericht einen Gläubigerwechsel anordnen, beispielsweise im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (§ 750 ZPO).
27
Voraussetzungen der Aufrechnung
Voraussetzungen: Gegenseitigkeit: Die Forderungen müssen gegenseitig sein, d.h., der Schuldner der Hauptforderung muss gleichzeitig Gläubiger der Gegenforderung sein und umgekehrt (§ 387 BGB). Gleichartigkeit: Die Forderungen müssen gleichartig sein, also beispielsweise Geldforderungen. Durchsetzbarkeit der Gegenforderung: Die Gegenforderung muss fällig und einredefrei sein (§ 390 BGB). Erklärung der Aufrechnung: Der Aufrechnende muss die Aufrechnung gegenüber dem anderen Teil erklären (§ 388 BGB).
28
Rechtsfolgen der Aufrechnung
Rechtsfolgen: Erlöschen der Forderungen: Durch die wirksame Aufrechnung erlöschen die Hauptforderung und die Gegenforderung in Höhe der niedrigeren Forderung (§ 389 BGB). Rückwirkende Wirkung: Das Erlöschen der Forderungen wirkt auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage zurück.
29
Unterschied zwischen Stellvertreter und Boten
Stellvertreter: Gibt eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen ab und hat dabei Vertretungsmacht. Beispiel: Ein Geschäftsführer, der im Namen der Gesellschaft Verträge abschließt. Bote: Übermittelt lediglich die Willenserklärung eines anderen, ohne selbst eine eigene Willenserklärung abzugeben.
30
Eigene Willenserklärung
Der Vertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab.
31
Geschäftsfähigkeit des Vertreters
Der Vertreter muss zumindest beschränkt geschäftsfähig sein.
32
Stellvertreter
Gibt eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen ab und hat dabei Vertretungsmacht. Beispiel: Ein Geschäftsführer, der im Namen der Gesellschaft Verträge abschließt.
33
Bote
Übermittelt lediglich die Willenserklärung eines anderen, ohne selbst eine eigene Willenserklärung abzugeben. Beispiel: Ein Mitarbeiter, der eine schriftliche Nachricht seines Chefs an einen Geschäftspartner überbringt.
34
Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
35
Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
36
Geschäftsfähigkeit
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und voll wirksam vorzunehmen.
37
Stufen der Geschäftsfähigkeit
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB). Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 BGB), Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB).
38
Deliktsfähigkeit
Die Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für eigenes rechtswidriges Verhalten zivilrechtlich verantwortlich gemacht zu werden.
39
Altersgrenzen der Deliktsfähigkeit
Kinder unter 7 Jahren sind deliktsunfähig (§ 828 Abs. 1 BGB). Zwischen 7 und 18 Jahren besteht eine eingeschränkte Deliktsfähigkeit, abhängig von der Einsichtsfähigkeit (§ 828 Abs. 2-3 BGB).
40
Vertragsfreiheit
Die Freiheit, Verträge zu schließen oder abzulehnen sowie deren Inhalt frei zu gestalten.
41
Eigentumsfreiheit
Die Freiheit, mit dem eigenen Eigentum nach Belieben zu verfahren, einschließlich Veräußerung und Belastung.
42
Testierfreiheit
Die Freiheit, durch letztwillige Verfügungen über das Vermögen nach dem Tod zu entscheiden.
43
Empfangsbote
Eine Person, die vom Empfänger zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigt wurde oder nach der Verkehrsanschauung als ermächtigt gilt.
44
Zugang der Willenserklärung (Empfangsbote)
Die Erklärung gilt als zugegangen, sobald sie in den Machtbereich des Empfangsboten gelangt und unter gewöhnlichen Umständen mit der Weiterleitung an den Empfänger zu rechnen ist.
45
Erklärungsbote
Eine Person, die vom Erklärenden zur Übermittlung einer Willenserklärung an den Empfänger beauftragt wurde.
46
Zugang der Willenserklärung (Erklärungsbote)
Die Erklärung gilt erst als zugegangen, wenn sie tatsächlich dem Empfänger überbracht wurde.
47
§ 121 Abs. 1 BGB
Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen. Diese kurze Frist soll Rechtsklarheit und -sicherheit schnell herbeiführen.
48
§ 124 Abs. 1 BGB
Anfechtung muss binnen eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung oder der Drohung erfolgen. Diese längere Frist trägt der Schwere des Anfechtungsgrundes (Täuschung, Drohung) Rechnung und gibt dem Anfechtungsberechtigten mehr Zeit zur Besinnung und Prüfung seiner Rechtslage.
49
Werkvertrag (§ 631 BGB)
Ziel: Erfolgsbezogen. Der Unternehmer schuldet ein bestimmtes Werk, also das Herbeiführen eines konkreten Erfolgs (z.B. Herstellung oder Reparatur eines Gegenstands).
50
Dienstvertrag (§ 611 BGB)
Ziel: Tätigkeitsbezogen. Der Dienstverpflichtete schuldet lediglich das Tätigwerden, nicht den Erfolg der Tätigkeit (z.B. Arbeitsvertrag).
51
Vorsatz
Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolgs. Der Handelnde sieht den Erfolg als sicher oder möglich voraus und nimmt ihn in Kauf.
52
Fahrlässigkeit
Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Der Handelnde erkennt die Möglichkeit des rechtswidrigen Erfolgs nicht, obwohl er ihn bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können.
53
Grobe Fahrlässigkeit
Besonders schwerwiegende Form der Fahrlässigkeit. Der Handelnde missachtet die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders hohen Maße, indem er das beachtet, was jedem einleuchten müsste.
54
der Unterschied zwischen Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB) und Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)
Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB): Deliktsrecht Weisungsgebunden, abhängig Tätigkeit im Interesse des Geschäftsherrn Haftung nur bei Auswahl- oder Überwachungsverschulden (Entlastung möglich) Beispiel: Arbeitnehmer verletzt Kunden Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB): Vertragsrecht Kann selbstständig sein Wird zur Erfüllung einer Schuldpflicht eingesetzt Haftung des Schuldners ohne Entlastungsmöglichkeit Beispiel: Postbote liefert verspätet – Schuldner haftet § 831 BGB = Haftung für fremdes Verhalten im Deliktsrecht (mit Entlastungsmöglichkeit). § 278 BGB = Zurechnung fremden Verschuldens im Vertragsrecht (ohne Entlastungsmöglichkeit).