Rechtsnatur der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ergeht aufgrund einer rechtlich gebundenen Entscheidung nach Art. 68I1 BayBO. Dieser rechtlich gebundene Anspruch stellt den Ausfluss der Eigentumsfreiheit nach Art. 14IGG dar, der auch eine grundsätzliche Baufreiheit umfasst. -> präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
Wirkung der Baugenehmigung
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Art. 68I1 BayBO
-Formelle Voraussetzungen