Fallgruppen der Nichtleistung
Schlichte Nichtleistung
Schuldnerverzug
-> Qualifizierte Leistungsstörung mit zusätzlichen Anforderungen gem. §286
Der Schuldnerverzug: Fälliger und durchsetzbarer Anspruch
Prüfungspunkt I:
Der Schuldnerverzug: Die Mahnung
Prüfungspunkt II:
B: Besondere Gründe gem. §286 II Nr.4