VHM Defi
Geeignetheit
-Maßnahme ist ein taugliches Mittel um den polizeilichen Zweck zu erreichen/fördern
Erforderlichkeit
-Von mehreren gleichermaßen tauglichen Mitteln muss dasjenige eingesetzt werden, welches den Einzelnen am wenigsten in seinen Rechten beeinträchtigt.
Angemessenheit
-Auswirkungen einer Maßnahme dürfen nicht schlecht hin außer Verhältnis zum angestrebten polizeilichen Zweck stehen. VHM im engeren Sinne.
Gefahr im Verzug Defi
Wenn zur Verhinderung eines nicht unerheblichen Schadens sofort eingegriffen werden muss und die an sich zuständige Stelle nicht/nicht rechtzeitig tätig werden kann.
Erhebliche Gefahr Defi
Mit Eintritt eines Schadens für ein wichtiges Rechtsgut oder mit einem hohen Schadensumfang ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sofort oder in allernächster Zeit zu rechnen.
Gemeine Gefahr Defi
Gefährdung ist in ihrer Ausdehnung unbestimmt, weshalb ein nicht zu übersehender Kreis an Personen in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Dringende Gefahr Defi
Wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut droht, falls die Polizei nicht einschreitet.
Unmittelbar bevorstehende Gefahr Defi
Mit Eintritt eines Schadens für ein polizeiliches Schutzgut ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sofort oder in allernächster Zeit zu rechnen.
Konkrete Gefahr Defi
Gefahr bei der sich die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts aus einem bestimmten Sachverhalt ergibt
ö.S. Defi
Umfasst den Schutz des Bestandes des Staates, die Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen, Schutz der Individualgüter (FELGEN), Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, insbesondere Straf/Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände sowie verwaltungsrechtliche Ge/-Verbotsnormen.
Eingriffsrecht Schema
Vorprüfung:
AuslR
Problem bei Ausweisung
Bei Todesstrafe im Abschiebeland
AuslR
Rechtsfolge Duldung
Person ohne Aufenthaltstitel aber mit Duldung
AuslR
Visumstypen
Typ A: Darf Flughafen nicht verlassen
Typ B: weggefallen
Typ C: kurzfristiger Aufenthalt
-max. Zeitraum 180Tage, davon darf man 90 Tage hier sein
Typ D: Nationales Visum (auf Land begrenzt)
VersR
Arten von Versammlungen
VersR
Beteiligte von Versammlungen
VersR
Versammlungsfreiheit Art.8 GG
Schutzbereich
Schranken
- Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel
(Verfassungsimmanente Schranken - andere Grundrechte tangiert)
-> beides VersG
Schranken-Schranken
- VHM (streng prüfen)
- Zitiergebot bzgl. Versammlungen im Freien
(PolG §4 ist Art 8 nicht zitiert, demnach ist PolG während
Versammlungen nicht anwendbar) §20 VersG für VersG
(StPO uneingeschränkt anwendbar)
VersR
Störungen
Zulässig: Kritik, Lachen, Zwischenruf
Einfache Störung (§2(2)) Verboten
(Mögliche Owi nach §29(1)Nr.4)
-Pfiffe, Rufe
Grobe Störung (§2, 11, 18) Verbotem
(Mögliche Owi, + AUSSCHLUSS)
-Stinkbombe, Sprechchöre
Verhinderungsstörung - Straftat (§21)
(Grobe Störung mit der Absicht Versammlung zu verhindern)
VersR
Prüfschema gegen Störer
Vorprüfung:
Formelle RM
-Zuständigkeit PVD als „Polizei“ gem §18 VersG
-VA - Anhörung entbehrlich gem §28(2)Nr.4 LVwVfG,
da Allgemeinverfügung
Materielle RM
-TBs (gröbliche Störung)
Rechtsfolge:
-Bestimmtheit (weiße Shirts + Pfeiffer)
-VHM geeignet, erforderlich, angemessen
(-Ermessen)
VersR
§14 VersG - Gegenstand der Versammlung
VersR
§14 VersG Ausnahme von Anmeldepflicht
-Spontanversammlung
= unmittelbare Reaktion auf aktuelles Ereignis
-Eilversammlung
= kann ohne Gefährdung des Zwecks nicht 48h vorher bekanntgegeben werden. Anmeldepflicht ab Bekanntgabe
VersR
Defis aus Art. 8 GG
Friedlich
Versammlung
Friedlich:
-passive Gewalt ist nicht unfriedlich
Versammlung:
-Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen öffentlichen Meinungsbildung
DV
Schutz privater Rechte
Aufgabenzuweisung §2(2) PolG (subsidiär Zuständig)
Vorraussetzungen:
- Glaubhaftmachung des Rechts (Kein Beweis - aber Schlüssigkeit)
DV
Personenbezogene Daten
Defi
-Personenbezogene Daten = Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person (Betroffener)
DV
Datenerhebung
Defi
Beschaffen von personenbezogenen Daten über den Betroffenen
DV
Datenverarbeitung
Devi
Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen personenbezogener Daten.