Eingangssteuersatz
Steuersatz, mit dem nach Grundfreibetrag der Einkommenssteuertarif beginnt, d.h. der Steuersatz, mit dem der erste Euro oberhalb des Grundfreibetrags besteuert wird
Durchschnittssteuersatz
Verhältnis des Gesamtbetrags der zu bezahlenden Steuern (Steuerbetrag) zum, zu versteuernden Einkommen (z.B. zvE: 52.000€, Steuerbetrag: 13.780€ -> Durchschnittssteuersatz: 13.780€/52.000€=26,5%)
Grenzsteuersatz
Steuersatz, mit dem jeweils ein zusätzlicher Euro Einkommen besteuert wird ( z.B. 14% Eingangssteuersatz)
Tarifzonen
Legen die Steuerbetragsfunktion fest, in 2019: (z.B. Nullzone bis 9.000€, Verheiratete 18.000€, Splittingtabelle)