Wie lautet der Einleitungssatz eines Erbvertrages (bei Ehe-Erbvertrag)
Einleitungssatz:
Die Ehegatten bestätigen den vorstehenden Ehevertrag auch unter erbrechtlichen Gesichtspunkten. Im Einzelnen wird folgendes vereinbart:
Wie lauten grundsätzlich die Titel eines Erbvertrages (variiert selbstverständlich)?
Titel Erbvertrag:
Wie lauten die Titel der Schlussbestimmungen eines Ehe- und Erbvertrages?
Wie ist der Ablauf einer Zeugenerklärung?
Auf was muss geachtet werden, wenn eine Person nicht lesen kann, weil sie erblindet ist, und auch nicht selbst unterzeichnen kann?
Dann müssen die Zeugen von Anfang an dabei sein. Sie müssen bestätigen können, dass der Notar die Urkunde Ihnen und den Urkundsparteien vorgelesen hat.
Desweiteren unterzeichnet der Notar die Urkunde neben der Beurkundungsformel bereits mit den Parteien mit, wenn eine Partei nicht unterzeichnen kann
„Die Urkunde wird vom Notar mitunterzeichnet und datiert.
Luzern, den …. der Notar
Welche Ergänzung ist sinnvoll, wenn eine Auslieferungspflicht eines Grundstücks vereinbart wird, welche im Todeszeitpunkt eines Ehegatten möglicherweise die Familienwohnung darstellen könnte?
„Sollte im Zeitpunkt des Todes des Ehemannes das Stockwerkeigentums-Grundstück Nr. 8000, GB Rain, die Familienwohnung der Eheleute X & Y darstellen, erklärt sich die überlebende Ehefrau bereit, das ihr zustehende Recht auf Zuteilung an der Familien wohnung nicht geltend zu machen.“
Wie sieht ein Erbauskauf aus?
Erbauskauf (entgeltlicher Erbverzicht)
Am besten vorab als erstes in einem Erbvertrag, mit Untertitel:
Wie sieht Befreiung von Ausgleichspflicht aus (im Erbvertrag)?
Befreiung von Ausgleichspflicht
Titel:
- Übertragung von Grundeigentum (…. so dass der ausgleichspflichtige Anrechnungswert auf CHF 200‘000 festgelegt wurde. Die Parteien sind sich einig, dass der effektive Verkehrswert den Katasterwert erheblich übersteigt)
Wie formuliere ich den Verzicht auf güterrechtliche Auseinandersetzung?
Alle Vertragsparteien verzichten übereinstimmend und ausnahmslos im Hinblick auf das Ableben des Erblassers un/oder Erblasserin auf die Durchführung einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Die Feststellung der Herkunft der einzelnen Vermögenswerte kann sowohl zum heutigen Zeitpunkt als auch zum Zeitpunkt der späteren Teilung unterbleiben. Beim Ableben des einen Ehegatten soll das gesamte eheliche Vermögen hälftig geteilt werden.
Wichtig: In diesem Fall müssen alle Vertragsparteien auf ihren ges. Erbanspruch, Pflichtteil verzichten. Deshalb müssen auch alle Nachkommen mitwirken und unterzeichnen!