Verlustausgleich
Musterlösung
Verlustabzug (Verlustrücktrag/-vortrag)
Verlustrücktrag (§10d I EStG)
- bis zu 1 Mio.€ für das vorangegangene Jahr
Verlustvortrag (§10d II EStG)
- bis zu 1 Mio.€ Verlustabzug + 60% von den übrigen Jahreseinkünften
Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen
§§10 - 10b EStG können vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, wenn keine WK oder BA
Voraussetzungen für Einkünfte aus §15 EStG
* keine Einkünfte aus §§13,18,21 oder reine Vermögensverwaltung (§20)
Voraussetzungen für Einkünfte aus §18 EStG
* Einsatz der eigenen Arbeitskraft
Voraussetzung für Einkünfte aus §19 EStG
* Dienstverhältnis (AN schuldet AG Arbeitskraft)