Die rechtlichen Konsequenzen einer erfolgreichen Wahlanfechtung sind:
Wirkung ex nunc (künftige Gültigkeit)
Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit (§ 62 Z 5 ArbVG)
Rechtshandlungen des Betriebsrats bis zur Aufhebung der Wahl bleiben gültig (§ 61 Abs 3 ArbVG)
Bei welcher Behörde macht man eine Wahlanfechtung geltend?
Wegen verfahrensmängel ist jeder Berechtigt, beim Arbeitsgericht die BR-Wahl anzufechten**
Wer kann eine Wahl anfechten, wenn es zu Verfahrensmängeln kommt?
AN und wahlwerbende gruppen