Grundherrschaft
* Grundherr besaß hoheitliche Rechte (König, Kirche, Adlige) über Menschen, die auf seinem Land wohnten und arbeiteten
Lehnsverhalltnis
Später verfüge es erblich zu machen- gelang oft auch im 12jhd.
England und Frankreich starke Zentralgewalt–Deutschland machtZersplittung und territoriale Vielfalt bis 19jhd.
Lehnswesen
Lehnsherr:
Schutz und Unterhalt-Möglichkeit das vasalle Geld verdient und Panzer und Söldner zu unterhalten
Lehnsmann/Vasalle:
Rat und Hilfe- verpflichtet sich beizustehen und keinen Schaden zu zufügen. Erhält Lehen( land, münz- Zoll recht oder Gerichtsbarkeiten)
Zeremonie:
Handgang-(Hände in schiss des Herrn- später auch Kuss)
Lehnseid(Huldigung)- Verpflichtet sich treu zu sein und Beistand zu leisten- Schwur auf Evangelium oder Reliquien
Investitur-belehnung im eigentlichen Sinne-Einweisung des Vasallen in Besitz mit Investitursymbolen (Fahne, Schwert, Zepter)
Kommendation