Grundrechte des europäischen Unionsrecht
Durch Vertrag von Lissabon erkennt die Union die Rechte, Freiheiten, und Grundsätze der Grundrechte Charta der Union (GRC) an. Art.6I EUV
-> Wie die verschiedenen Verbürgungen aus Art. 6 EUV zueinander stehen ist noch nicht geklärt (siehe aber Art. 52 GRC)