Irrtümer Flashcards

(32 cards)

1
Q

Wie ist der Erlaubnistatbestandsirrtum zu definieren?

A

Der Täter stellt sich irrig einen Sachverhalt vor, der im Falle seines Vorliegens die Tat gerechtfertigt hätte

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Q

Was versteht man unter einem Erlaubnisirrtum?

A

Der Täter zieht die rechtlichen Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes zu weit oder glaubt an die Existenz eines nicht anerkannten Rechtfertigungsgrundes

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3
Q

Wann liegt ein Doppelirrtum vor?

A

Wenn der Täter über das Vorliegen von Irrtümern irrt.

Täter irrt zB über das Vorliegen eines ETBI und eines Erlaubnisirrtums

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4
Q

Wie wird der Doppelirrtum beurteilt?

A

Nach ganz herrschender Meinung nach § 17

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5
Q

Warum ist der Doppelirrtum nach 17 zu behandeln?

A

Wenn schon die Rechtsordnung bei tatsächlichem Vorliegen der Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes das Überschreiten der rechtlichen Grenzen nicht erlaubt, kann bei einem vermeintlichen Vorliegen der Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes nichts anderes gelten. Daher ist der „Doppelirrtum“ aufgrund der im Vordergrund stehenden fehlerhaften normativen Bewertung wie ein Verbotsirrtum zu behandeln.

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6
Q

Damit der Täter nach 17 ohne Schuld handelt muss der Irrtum was gewesen sein?

A

Vermeidbar

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7
Q

Wann ist ein Irrtum vermeidbar?

A

Dann, wenn dem Täter zum Zeitpunkt der Tathandlung sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlass geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und er auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre.

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8
Q

Gibt es einen Entschuldigungstatbestandsirrtum und wenn ja, in welchen Konstellationen?

A

Ja.
Entweder über die tatsächlichen Umstände des 35 oder über die tatsächlichen Umstände des übergesetzlichen entschuldigenden Notstands

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9
Q

Ist bei einem Entschuldigungstatbestandsirrtum auch eine Vermeidbarkeitsprüfung anzustellen?

A

Ja

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10
Q

Wo ist der ETBI zu prüfen und wie leitet man die Prüfung ein?

A

In der Schuld.

Wir eingeleitet, indem man hypothetisch annimmt, dass der Rechtfertigungsgrund, von dem der Täter ausgegangen ist, auch tatsächlich vorgelegen hat.

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11
Q

Was tun, wenn ein ETBI vorliegt?

A

Auf die streitigen Rechtsfolgen eingehen!

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12
Q

Wie heißen die vier Theorien über die Rechtsfolgen des ETBI und über welchen Paragraph laufen sie?

A
  1. Vorsatztheorie, 16 I 1
  2. Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen, 16 I 1
  3. Strenge Schuldtheorie, 17
  4. Eingeschränkte Schuldtheorie, 16 I 1 analog
    a) Lehre vom Ausschluss des Vorsatzunrechts
    b) rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie
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13
Q

Was besagt die Vorsatztheorie und was spricht gegen sie?

A

Unrechtsbewusstsein ist Teil des Vorsatzes. Fehlt das dem Täter, so kann er gem. 16 I 1 wegen des Mangels des Vorsatzes nicht wegen einer Vorsatztat bestraft werden.

(-) Regelung des 17 StGB > Unrechtsbewusstsein ist Teil der Schuld und nicht des Vorsatzes

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14
Q

Was besagt die Lehre der negativen Tatbestandsmerkmale und was spricht gegen sie?

A
  • Rechtfertigungsgründe sind eigentlich Tatbestandsmerkmale
  • Bedeutet: Im Tatbestand sind nicht nur die obj. und subj. TBM, sondern auch das Nichtvorliegen der Rechtswidrigkeit zu prüfen
  • Dementsprechend müsste auch das Bewusstsein vom Fehlen einer Rechtfertigung vom Vorsatz umfasst sein

(-) Regelung des 17 StGB
(-) Zweistufiger Aufbau

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15
Q

Was besagt die strenge Schuldtheorie und was spricht gegen sie?

A
  • ETBI ist Verbotsirrtum iSd 17
  • Folgt streng dem Wortlaut des 16 und behandelt dementsprechend nur Tatbestandsirrtümer mit 16 und alle anderen dementsprechend mit 17

(-) Verkennt den Unterschied, wenn der Täter sich über einen Sachverhalt oder eine rechtliche Bewertung irrt.

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16
Q

Was besagt die eingeschränkte Schuldtheorie und wie ist mit den zwei Untermeinungen umzugehen?

A
  • Täter will sowohl beim Tatbestandsirrtum wie auch bei Irrtum über das Vorliegen eines rechtfertigenden Sachverhalts nicht gegen die Rechtsordnung handel.
  • Täter irrt sich jeweils über die Umstände, nicht aber seine rechtliche Würdigung

a) Lehre vom Ausschluss des Vorsatzunrechts
Wendet 16 I 1 vollständig analog an

b) rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie
Zieht nur die Rechtsfolge des 16 I 1 analog heran

c) wie damit umgehen?
Für die rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie entscheiden, weil die Tat dann Teilnahmefähig bleibt

17
Q

Was spricht für die eingeschränkte Schuldtheorie und warum sollte man sich für die rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie entscheiden?

A
  • Tat bleibt nach den Grundsätzen der limitierten Akzessorietät sowohl Teilnahmefähig als auch notwehr- und notstandsfähig.
  • Rechtspolitische Erwägungen sprechen für die rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie
18
Q

Bleibt bei einem bejahten ETBI die Möglichkeit der Bestrafung einer Fahrlässigkeitstat?

A

Ja, 16 I 2. Aber halt auch nur, wenn die Tat fahrlässig begonnen werden konnte.

19
Q

Was ist ein umgekehrter Tatbestandsirrtum?

A

Wenn der Täter sich zu seinen Ungunsten irrt und ein in Wirklichkeit nicht vorliegendes Tatbestandsmerkmal für gegeben hält.

20
Q

Wann liegt ein ETBI vor?

A

Immer dann, wenn der Täter sich über tatsächliche Voraussetzungen eines von der REchtsordnung anerkannten Rechtfertigungsgrundes irrt, d.h. wenn der Täter sich bei der Begehung der Tat irrige Umstände vorstellt, bei deren tatsächlichen Vorliegen er gerechtfertigt sein könnte

21
Q

Wenn die Möglichkeit eines ETBIs vorliegt, was macht man dann in der Prüfung?

A
  1. ETBI herleiten
  2. Tatbestand des vorgestellten RF-Grundes prüfen
  3. Streiten, welche RF der ETBI hat, wenn er vollständig besteht
22
Q

Wann liegt ein Erlaubnisirrtum vor?

A

Wenn der Täter die rechtlichen GRenzen eines Rechtfertigungsgrundes zu weit zieht oder an die Existenz eines nicht anerkannten Rechtfertigungsgrundes glaubt.

23
Q

Wie wird ein Erlaubnisirrtum behandelt?

A

Als (indirekter) Verbotsirrtum, dessen RF sich nach 17 ergeben

24
Q

Wenn die Grenzen eines RF-Grundes irrigerweise zu weit gezogen werden UND gar keine RF-Lage vorliegt, ist dann ein Erlaubnisirrtum möglich?

25
Wenn Elemente des ETBIs und des Erlaubnisirrtums gegeben sind, aber keiner der beiden vollständig vorliegt, um was für einen Irrtum könnte es sich dann handeln?
Einen Doppelirrtum
26
Wann befindet man sich in einem umgekehrten ETGBI?
Wenn eine RF-Lage vorliegt, man aber nicht weiß/ nicht davon ausgeht, dass eine vorliegt
27
Wann unterliegt man einem Erlaubnisexistenzirrtum?
Wenn man annimmt, das einem ein nicht anerkannter RF-Grund für sein Handeln zusteht
28
Wie geht man vor, wenn ein umgekehrter ETBI auf einen Erlaubnisirrtum trifft?
Man behandelt den Erlaubnisirrtum, aufgrund seiner dogmatischen Ausgestaltung als Rechtsirrtum, erst im Rahmen der Schuld und klärt erstmal die Frage, wie sich der Umstand, dass sich der Täter in Unkenntnis über die RF-Situation handelte, auswirkt, also wie sich der umgekehrte ETBI auswirkt.
29
Wie wird ein umgekehrter ETBI behandelt?
M1 (TdL): Vollendungslösung Beim Fehlen des subjektiven RF-Elements ist der Täter wegen eines vollendeten Delikts zu bestrafen. (+) Vorsatzdelikt ist nur erfüllt, wenn obj. und subj. gegeben sind, sodass konsequenterweise die Rechtswidrigkeit nur dann entfallen kann, wenn die obj. und subj. Voraussetzungen gegeben sind. M2 (hM): Versuchslösung Keine Bestrafung wegen Vollendung, aber wegen Versuchs, weil sich eine Straftat aus einem Erfolgs- und Handlungsunrecht zusammensetzt (+) Objektive Vorliegen eines RF-Grundes lässt schlecherdings den Erfolgsunwert entfallen, da der Täter objektiv so handelte, wie er durfte, sodass nur noch der Handlungsunwert bleiben würde, welches dem Versuchsunrecht entspricht
29
Welcher Meinung sollte man im Fall eines umgekehrten ETBIs folgen und warum?
Der Versuchslösung (+) Nicht gerechtfertigt, wegen eines vollendeten Delikts zu bestrafen, wenn das objektive Ergebnis vor dem Gesetz bestehen kann (+) Es ist zu keiner objektiven Rechtsgutsverletzung gekommen, da das Rechtsgut verletzt werden durfte
30
Wenn man neben einem umgekehrten ETBI noch einen Erlaubnisirrtum vorliegen hat, spricht man letzteren wo an, wenn man der Versuchslösung gefolgt ist?
Man spricht den Erlaubnisirrtum dann in der Schuld bei der Versuchsprüfung an
31
Lehnt meine eine Vollendungsstrafbarkeit mit der Versuchslösung beim umgekehrten ETBI ab, wie baut man dann die weitere Prüfung auf?
1. Ablehnung des kompletten Vollendungsdelikts 2. Prüfung des abglehnten Vollendungsdelikts im Versuch