Aus dem § 433 folgen Hauptleistungspflichten für Käufer und Verkäufer. Daraus folgt, dass die Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Verkäufer eine Pflichtverletzung darstellt und “…” des Käufers nach sich zieht.
“Gewährleistungsansprüche”
Ab wann gilt das Kaufrecht?
Erst ab Gefahrübergang.
(Vor Gefahrübergang gilt nur das allgemeine
Leistungsstörungsrecht)
Wo ist der Verkauf von Rechten und sonstigen Gegenständen geregelt?
§ 453
Nenne Bsp. für sonstige Gegenstände i. S. d. § 453
Strom und Fernwärme
Nicht gegenständliche Postionen (z. B. Gewinnchancen, Erfindungen, Werbeideen)
Standardsoftware, Sach-und Rechtsgesamtheiten
Wo sind Sach- und Rechtsmängel geregelt?
Sachmangel: § 434
Rechtsmangel: § 435
Wo ist der Gefahrenübergang geregelt?
§ 446
Wann müssen Sachmängel vorliegen, damit der Käufer Anspruch auf Gewährleistungsrechte hat?
Beim Gefahrenübergang gem. § 446
Ausnahmen:
Wo sind die Rechte des Käufers bei Mängeln geregelt und welche gibt es?
§ 437
Nacherfüllung/-lieferung: § 437 Nr. 1
Rücktritt bzw. Kaufpreisminderung: § 437 Nr. 2
SE oder Aufwendungsersatz: § 437 Nr. 3
Prüfungsschema: Allgemeine Gewährleistungsrechte
Anspruchsgrundlage: § 437
(Anspruch entstanden)
Prüfungsschema: Nacherfüllung
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 1; 439
(Anspruch entstanden)
(Anspruch nicht untergegangen)
–> Unmöglichkeit gem. § 275
(Anspruch nicht durchsetzbar)
–> Unverhältnismäßige Kosten gem. § 439 ||| 1
Worauf sollte bei Prüfung des Gefahrübergangs geachtet werden, wenn unklar ist, ob ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag?
Wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 | handelt, kann § 476 (Beweislastumkehr) gelten.
Dies führ dazu, dass vermutet wird, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
Worauf sollte bei der Prüfung von Individualvereinbarungen beim Gewährleistungsausschluss geachtet werden?
Wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 | handelt, gilt § 476 | 1
Worauf muss beim Rücktritt, weil die Nacherfüllung unmöglich ist, geachtet werden?
Rücktrittsgrund § 326 V
Prüfungsschema: Rücktritt + Unmöglichkeit der Nacherfüllung, nach Gefahrübergang
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 2, 346 |, 326 V
(Anspruch entstanden)
Wo ist der Vorrang von Individualvereinbarungen ggü. AGB geregelt?
§ 305b
Wo ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen geregelt?
§ 438
Prüfungsschema: Minderung, nach Gefahrübergang
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 2, 441 |
(Anspruch entstanden)
Wie wird der geminderte Kaufpreis ermittelt?
[(Wert mit Mangel) x (vereinbarter Kaufpreis)]/(Wert ohne Mangel)
bzw. durch Schätzung gem. § 441 ||| 2
Ausübung des Minderungsrechts führt zum “…” des Nacherfüllungsanspruchs.
Auch der Rücktritt ist ausgeschlossen-> Rücktritt und Minderung stehen nämlich in einem
“…”
Schaden-und Aufwendungsersatz können grundsätzlich “…” der Minderung verlangt werden
“Erlöschen”
“Alternativverhältnis”
“neben”
Warum kann ein Sachmangel auch dann vorliegen, wenn die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde?
§ 434 | 2 Nr. 1/2
§ 434 || (Fehler bei Montage bzw. in der Monateanleitung)
§ 434 ||| (Übereigung anderer Sache bzw. in zu geringer Menge)
Prüfungsschema: Gewährleistungsanspruch SE
(Anspruch entstanden)
Unter „…“ versteht man nach allgemeinem Sprachgebrauch die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer, falls die Kaufsache mangelhaft ist.
“Gewährleistung”