Gesetzliche Mindestbestandteile eines Kaufvertrages
Qualitätsfestlegung/Quantitätsfestlegung
Qualitätsfestlegung: Angabe der Warenart und ihrer Eigenschaften.
Quantitätsfestlegung: Anzahl und Maßeinheiten werden vereinbart.
Formen der Qualitätsfestlegung:
Woran erkennt man vertretbare Waren?
Es genügt, ein Stück oder eine Teilmenge zu sehen, und man weiß, dass die Gesamtmenge gleiche Eigenschaften haben.
Bsp.:
Woran erkennt man nicht vertretbare Waren
Es muss ein bestimmtes Stück geliefert werden, da jedes Stück einzigartig ist.
Bsp.:
Besichtigung:
- Besichtigt werden müssen vor allem Einzelstücke (Grundstücke, Häuser, Gebrauchtwaren).
Beschreibung & Abbildung
Beschreibungen geben die Eigenschaften einer Ware an (z.B. Prospekte, Kataloge, Internetseiten).
Abbildungen unterstützen die Beschreibungen.
Muster & Proben
Muster sind kleine Mengen einer Ware, die dem Käufer ermöglichen, auf die Qualität der Gesamtmenge zu schließen.
Proben sind meist kleine Mengen einer Ware, die dem Kunden durch Verbrauch eine Prüfung der Ware ermöglichen.
Marken & Typen
Marken sind geschützte Zeichen, durch die ein Unternehmen sine Waren/Dienstleistungen von der Konkurrenz unterscheidbar machen will.
Arten:
Typen sind gleichartige Erzeugnisse eines Unternehmens.
Durch die Angabe von Marke & Type gemeinsam kann die Qualität eines Produkt weitgehend bestimmt werden.
Normen, Qualitätsklassen und Gütezeichen…
dienen dazu, die Qualität von Produkten kurz und einheitlich auszudrücken.
Normen: sind allgemein anerkannte Richtlinien zur Vereinheitlichung von Produkten oder einzelnen Produktionseigenschaften.
Qualitätsklassen: sind Normen besonderer Art. Waren werden nicht nur unterschieden, sondern auch nach ihrer Qualität abgestuft.
Gütezeichen: sind grafische oder schriftliche Makierungen an Produkten. Sie geben eine qualitative aussage.
Sonderregelungen…
Spezifikationskauf: Die Qualität wird im Kaufvertrag nur ungefähr festgelegt.
Kauf im Bausch und Bogen: Käufer übernimmt die Ware zu einem Gesamtpreis, ohne dass für die einzelnen Stücke eine bestimmte Qualität zugesichert wird.
Arten der Mengenangabe im Kaufvertrag
Verträge mit genauer Mengenangabe: Die Liefermenge ist von vornherein genau festgelegt.
Verträge mit ungefährer Mengenangabe: Mengen werden nicht Exakt angegeben. (z.B Kisten, Säcke)
Verträge ohne Mengenangabe: Es ist nicht möglich die Menge vorher genau zu bestimmen.
Erkläre die Begriffe “Draufgabe” & “Dreingabe”.
Draufgabe: Zur vertraglich zu liefernden und zahlenden Menge wird eine nicht berechnete Zugabe gegeben.
Dreingabe: Die vertraglich vereinbarte Menge wird geliefert, verrechnet wird jedoch nur eine geringere Menge.
Verträge mit festem Preis / Verträge mit freibleibendem Preis
Verträge mit festem Preis: Preis für die Mengeneinheit wird genau angegeben.
Verträge mit freibleibendem Preis: Verkäufer kennt nicht immer die genaue Höhe seiner anfallenden Kosten. Es kommt zu besonderen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.
Formen der Preisfestsetzung im Kaufvertrag
Markt- oder Börsenpreis:
Von Produkten die an der Börse gehandelt werden wird als Kaufpreis der am tag der Lieferung gültige Preis herangezogen.
Indexklausel:
Basiskauf:
Kostenschwankungsklausel:
Was ist ein Rabatt?
Ein Preisnachlass, welches dem Käufer aus einem bestimmten Grund gewährt wird.
Gründe für einen Rabatt:
Abnahme größerer Mengen:
Regelmäßiger oder ausschließlicher Einkauf:
- Treuerabatt
Besondere Ereignisse:
Skonto…
ist ein Preisabzug, den der Käufer beanspruchen kann, wenn er vor dem vereinbarten Zahlungstermin zahlt.
Bestandteile des Kaufvertrages:
gesetzliche Bestandteile:
regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile
- Liefer- & Zahlungsbedingung
weitere kaufmännische Bestandteile:
Lieferbedingungen…
bestimmen:
Erkläre die Begriffe “Erfüllungszeit” & “Erfüllungsort”
Erfüllungszeit wann der Verkäufer die Ware dem Käufer zu übergeben hat.
Erfüllungsort: ist der Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware in vereinbarter Menge und Qualität übergibt.
Erfüllungszeit der Lieferung
Bei keiner vertragliche Vereinbarung:
- sofortige Lieferung (Promptgeschäft)
Bei möglicher vertraglichen Vereinbarung:
Formen der Übergabe:
Lieferklauseln:
“ab Werk”
“frei Haus”
“frei…”
“frachtfrei…”