LK 2 Flashcards

(27 cards)

1
Q

Obersatz §163 b (1) StPO

A

Bei der Inaugenscheinnhame des BPA des Verdächtigen, könnte es sich um eine IDF gemäß §163 b (1) StPO handeln

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Q

Obersatz §163 b (2) StPO

A

Bei der Inaugenscheinnahme des BPA des Nichtverdächtigen, könnte es sich um eine IDF gemäß §163 b (2) handeln

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3
Q

Aufgabe §163 b (1) StPO

A

Nennen: - Gefahrenabwehr gemäß §2 (1) PAG
- Strafverfolgung gemäß §163 (1) S.1 StPO
- Owi-Verfolgung gemäß §53 OwiG
Begründen: Die Beamten werden im Sachverhalt zur … tätig. Das GGÜ steht im Verdacht … begangen zu haben. Die Personalienerhebung dient im Sachverhalt zur …

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4
Q

ZV §163 b (1) StPO

A

DEF.: Es bestehen zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte, dass die Person als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt
SUB.:

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5
Q

ZV §163 b (2) StPO

A

DEF.: Eine andere Person als der Verdächtige, gegen die kein Verdacht der Täterschaft oder Teilnahme besteht oder die wegen solcher taten verfolgt werden kann
SUB.:
Nennen: Maßnahme ist zur Aufklärung einer Straftat geboten

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6
Q

ZV §163 b (1) StPO iVm. §46 OwiG

A

DEF.: Es bestehen zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte, dass die Person als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt
SUB.:
Nennen: Transmissionsklausel: Für das Bußgeldverfahren gelten Sinngemäß die Vorschriften der StPO

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7
Q

ZV §163 b (2) StPO iVm. §46 OwiG

A

DEF.: Eine andere Person als der Verdächtige, gegen die kein Verdacht der Täterschaft oder Teilnahme besteht oder die wegen solcher taten verfolgt werden kann
Nennen: Zur Aufklärung einer Owi geboten
SUB.:
Nennen: Transmissionsklausel: Für das Bußgeldverfahren gelten sinngemäß die Vorschriften der StPO

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8
Q

RF §163 b (1/2) StPO

A
  • Anhalten
  • Befragen
  • Ausweis aushändigen lassen
    wenn IDF nicht oder nur schwer möglich ist, dann auch:
  • Durchsuchen (Bei NV nicht gegen dessen Willen)
  • Festhalten (Bei NV nur wenn im Verhältnis zur Sache)
  • ED-Behandlung (Bei NV nicht gegen dessen Willen)
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9
Q

AOK

A

jeder PVB

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10
Q

FV §163 b (1/2) StPO

A

Anhalten, Befragen, Ausweis aushändigen lassen
- Grund der Maßnahme nennen
- Bei NV: Aufklärung über Tat und Täter

Durchsuchung
- Gleichgeschlechtliche DuSu
- Recht auf Anwesenheit bei DuSu von Sachen

Festhalten
- nur so lange, wie für IDF notwendig / maximal 24 Stunden
- als Freiheitsentziehung: Benachrichtigung Angehöriger, unverzügliche herbeiführung einer richterlichen Entscheidung

ED-Behandlung
- Vernichtung der Unterlagen nach Identifizierung

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11
Q

Verhältnismäßigkeit

A

Ist gegeben

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12
Q

OS §14 (1) PAG

A

Bei der Frage nach den Personalien und dem Ausweis, könnte es sich um eine IDF gemäß §14 (1) Nr. 1/2/7 PAG handeln

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13
Q

Aufgabe §14 (1) PAG

A
  • Gefahrenabwehr (Nr. 1)
  • Gefährlicher Ort (Nr. 2)
  • Schutz privater Rechte (Nr. 7)

Die Beamten werden im Sachverhalt zur … tätig. Das GGÜ …

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14
Q

ZV §14 (1) Nr. 1 PAG, Gefahrenabwehr

A

Nennen: konkrete Gefahr für die öff. Sicherheit
DEF.: eine Gefahr, bei der im Einzelfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Fortgang in absehbarer Zeit ein Schaden für die öff. Sicherheit oder Ordnung eintreten wird
SUB.:

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15
Q

ZV §14 (1) Nr. 2 PAG, gefährlicher Ort

A

Nennen: Aufenthalt an einem gef. Ort
Sub.:

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16
Q

ZV §14 (1) Nr. 7 PAG, Schutz privater Rechte

A

Nennen: zum Schutz privater Rechte
Sub.:

17
Q

RV §14 (1) PAG

A
  • Anhalten
  • Befragen
  • Ausweis aushändigen lassen
    wenn IDF nicht oder nur schwer möglich ist, dann auch:
  • Durchsuchen (Bei NV nicht gegen dessen Willen)
  • Festhalten (Bei NV nur wenn im Verhältnis zur Sache)
  • ED-Behandlung (Bei NV nicht gegen dessen Willen)
18
Q

FV §14 (1) PAG

A

Anhalten, Befragen, Ausweis aushändigen lassen
- Grund der Maßnahme nennen
- Bei NV: Aufklärung über Tat und Täter

Durchsuchung
- Gleichgeschlechtliche DuSu
- Recht auf Anwesenheit bei DuSu von Sachen

Festhalten
- nur so lange, wie für IDF notwendig / maximal 24 Stunden
- als Freiheitsentziehung: Benachrichtigung Angehöriger, unverzügliche herbeiführung einer richterlichen Entscheidung

ED-Behandlung
- Vernichtung der Unterlagen nach Identifizierung

19
Q

OS §12 PAG

A

Bei der Aufforderung an den …, …, könnte es sich um eine atypische Maßnahme gemäß §12 PAG handeln

20
Q

Aufgabe §12 PAG

A

Gefahrenabwehr §12 PAG
Die Beamten werden im SV zur Gefahrenabwehr tätig. Das GGÜ … eine Gefahr für die öff. Sicherheit. Diese besteht für die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung sowie die Rechtsgüter des einzelnen

21
Q

ZV §12 PAG

A

DEF.: eine Gefahr, bei der im Einzelfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Fortgang in absehbarer Zeit ein Schaden für die öff. Sicherheit oder Ordnung eintreten wird
SUB.:
Nennen: eine atypische Maßnahme
SUB.: es gibt keine spezielle Regelung in den §13 - 44 PAG, deswegen eine atypische Maßnahme

22
Q

RF §12 PAG

A

Nennen: Die Notwendige Maßnahme
SUB.:

23
Q

FV §12 PAG

A

Grund der Maßnahme nennen

24
Q

DEF. Geeignetheit

A

Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann

25
DEF. Erforderlichkeit
Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn es kein gleich geeignetes oder anderes Mittel zum Erreichen des polizeilichen Zwecks gibt
26
DEF. Angemessenheit
Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zum erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht
27
Was ist die Transmissionsklausel?
- gewährleistet die Anwendung des §163 b StPO von der Strafverfolgung bei der Owi-Verfolgung - §46 (1) OwiG