Der Täter könnte einen Diebstahl gem. § 242 StGB begangen haben, indem er zwei Flaschen Remy Martin aus dem Schaufenster genommen hat und sich, ohne zu bezahlen, entfernt.
1. Was sind die objektiven Tatbestände zu
diesem Fall?
2. Erläutere diese anhand des Beispiels.
3. Welches Fazit ergibt sich daraus?
4. Und was war nochmal ein Diebstahl?✔️ beweglich
• eine Sache ist beweglich, wenn sie
tatsächlich fortgeschafft werden kann,
auch wenn sie zu diesem Zweck erst
beweglich gemacht werden muss.
• die Flaschen könnten weggetragen
werden und sind damit beweglich.
✔️ fremd
• fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im
Alleineigentum des Täters steht und nicht
herrenlos ist.
• Die Flaschen sind offensichtlich Eigentum
des Inhabers des Spirituosenheschäfts,
denn sie stehen im Geschäft zum Verkauf
und sind somit auch nicht herrenlos. Sie
sind damit für den Täter fremd.