Goodwill
(Gegenteil = Badwill)
Kaufpreis - (Wert der Vermögensgegenstände zum FV - Wert der Verbindlichkeiten zum FV) = Goodwill
Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens gezahlter Kaufpreis (bewirkte Gegenleistung) den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden übersteigt.
Bildet Erwartungen des Erwerbers ab, der sich z.B. Synergien, weitere Gewinnaussichten, Kundenpotential oder eine gute Qualität des Managements erhofft.
Badwill
(Gegenteil = Goodwill)
Negativer Geschäfts- oder Firmenwert.
Der Kaufpreis liegt unter dem Wert des Reinvermögens
(negativer Unterschiedsbetrag)
Er ergibt sich aus einer negativen Ertragsaussicht oder einem “lucky buy” (günstiger Erwerb)
Betriebliches Rechnungswesen
Internes Rechnungswesen: keine konkreten gesetzlichen Vorgaben
Externes Rechnungswesen: klare gesetzliche Vorgaben (unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit)
Rechnungslegungsvorschriften
-> Sind Schutzvorschriften zur Risikoreduktion der Kapitalgeber
Sorgen für:
Sie regeln:
Zielsetzung des JA
-> Vermittlung von Informationen für:
Funktionen des JA
Rechtsnormen des Handelsbilanzrechts
(wer ist verpflichtet? und zu was?)
Sanktionen, Prüfungspflicht, Aufsicht
Persönliche Verantwortung für die Organe ist festgehalten im Aktiengesetz und GmbHG:
(- Gesetzliche Vertreter der KapG versichern, dass sie den Jahresabschluss nach bestem Wissen und tatsächlichen Verhältnissen entsprechendem Bild vermitteln
Kontrollen durch unabhängige Abschlussprüfer
Gößenklassen Aufstellungspflicht
Die Einstufung der Größenklassen bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten (klein/mittel/groß).
Aus der Klasse Groß
(über 20 MIO Umsatz, über 40 MIO Bilanzsumme, über 250 MA)
ergeben sich folgende Pflichten:
(Sobald Unternehmen den KM in Anspruch nimmt, gilt es als “groß”)
Bestandteile des JA / KA
JA:
KA:
+ Kapitalflussrechnung
+ Eigenkapitalspiegel
(+ Segmentberichterstattung)
Abkopplungsthese (Adolf Moxter)
Verlagerung der Informationsfunktion der Bilanz bzw. der GuV in den Anhang.
Bedeutung von Bilanz und GuV:
Ausschüttungsfunktion (Ermittlung eines vorsich- tigen, objektivierten, ausschüttungsfähigen Um- satzgewinns)
Bedeutung des Anhangs:
Anhaltspunkte über die VFE-Lage, ggf. durch den Lagebericht ergänzt
Die Bilanz
Aktiva (Mittlverwendung) Passiva (Mittelherkunft)
Vermögen EK
FK
Der Anhang
Funktionen des Anhangs
Der Lagebericht
Interpretation der Zahlen zukunftsorientiert, sowie rückblickend
-> Analyse des Geschäftsverlaufs und der allgemeinen Lage der Gesellschaft (vorraussichtliche Entwicklungen, Chancen & Risiken)
Grundsätze des Lageberichts
Funktionen des Lageberichts
Bestandteile des Lageberichts
JA vs. KA
JA: Jede Gesellschaft stellt einen JA nach lokalem Recht auf
KA: Es wird unterstellt, dass das Mutterunternehmen und seine rechtlich selbstst. Tochterunternehmen ein einziges Unternehmen wären
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB)
Wesen: unbestimmter Rechtsbegriff (auslegungsbedürftig) Grundregeln bzw. allgemein anerkannte Regeln; nur teilweise gesetzlich kodifiziert
Bedeutung: verpflichtend für alle Kaufleute
Zweck: Instrument zur Konkretisierung und Ergänzung von Einzelvorschriften
Vorteil: nicht alle Eventualitäten können gesetzlich kodifiziert werden
Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Bilanzidentität
Wertansätze in Eröffnungsbilanz müssen mit denen der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres übereinstimmen
Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Going Concern
Es ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen
Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Einzelbewertungsprinzip / Stichtagsprinzip
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Stichtag einzeln zu bewerten
/
“wertaufhellende Tatsachen”:
Tatsachen, die bereits vor dem Stichtag bestehen, dem Bilanzierenden aber erst später (aber noch bis zur Bilanzaufstellung) bekannt wurden, sind zu berücksichtigen
“wertbeeinflussende Tatsachen”:
Tatsachen, die erst nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind fließen nicht in die Bilanzierung ein
Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Vorsichtsprinzip / Imparitätsprinzip
Nicht realisierte, aber bereits erkennbare Verluste müssen ausgewiesen werden (noch nicht realisierte Gewinne hingegen dürfen bilanziell nicht berücksichtigt werden)