Definition Personalentwicklung:
und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen die,
zur optimalen Wahrehmung ihrer jetzigen und künftigen Aufgaben, erforderlichen Qualifikation vermitteln
Personalentwicklung im engeren Sinne:
Personalbildung oder auch berufliche Bildung:
Personalentwicklung im weiteren Sinne:
Personalförderung:
Träger der Personalbildung:
Mitwirkungsrechte des Betriebsrates §§96-98 BetrVG:
Beratungsrechte:
(Mitwirkungsrechte des Betriebsrates)
Vorschlagsrechte:
(Mitwirkungsrechte des Betriebsrates)
Mitbestimmungsrechte:
(Mitwirkungsrechte des Betriebsrates)
Ziele und Aufgaben der Personalentwicklung:
Handlungskompetenz:
PE aus Unternehmenssicht:
PE aus Mitarbeitersicht:
Arten der PE:
Ausbildung:
(Art der PE)
Vorraussetzung für die Ausbildungsfähigkeit von Unternehmen:
körperliche, geistige und charakterliche Vorraussetzungen
(Ausbilder, angemessene Relation Mitarbeier - Azubis, Arbeitsabläufe die an SAzubi weiter gegeben werden)
Vorgaben für die betriebliche Ausbildung:
Ausbildungsberufsbild:
(Vorgaben für die betriebliche Ausbildung)
Festlegung der Arbeitsinhalte, die in jedem Fall zu vermitteln sind
Ausbildungsordnung:
(Vorgaben für die betriebliche Ausbildung)
regelt Bezeichnung, Dauer, Anforderungen, sachliche und zeitliche Gliederung, Kenntnisse und Fertigkeiten
Ausbildungsrahmenplan:
(Vorgaben für die betriebliche Ausbildung)
Inhalt und Umfang der einzelnen Lehrstoffe
Prüfungsordnung:
regelt Prüfungszulassung, Gliederung, Bewertungsmaßstab, Prüfungszeugnis, Wiederholungsprüfungen, Verstöße gegen die Prüfungsordnung
Fortbildung:
Dient sazu, die surch Ausbildung und berufl- Tätigkeit erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern sowie der technischen Entwicklung anzupassen
wesentliche Punkte bei der Planung:
Umschulung:
Methoden der PE: