Geschichtliches zum PolR (für mündliche Prüfung)
nach dem NS-Regime war man bestrebt, eine Entpolizeilichung der Verwaltung durchzuführen –> Dezentralisierung (wieder Aufgabe der Länder) und zurück zur Zentralaufgabe der Gefahrenabwehr
–> daher kommt auch Trennungssystem (in BW Einheitssystem)
Materieller Polizeibegriff
= jene staatliche Tätigkeit, welche inhaltlich dadurch gekennzeichnet ist, dass sie der Abwehr von Gefahren oder der Beseitigung von Störungen dient (Begriff des § 1 I PolG)
Institutioneller/organisatorischer Polizeibegriff
= in BW sowohl Vollzugspolizei als auch die Polizeibehörden, § 59 PolG
Formeller Polizeibegriff
= alle Aufgaben der Polizei im institutionellen Sinne (zeigt va § 1 II PolG)
Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet des Polizeirechts
MEPolG (für mündliche)
Musterentwurf eines einheitlichen PolG der Länder von 1977 diente der Vereinheitlichung der Polizeisysteme: heutzutage IM WESENTLICHEN einheitlich
Allgemeines für Polizeirechtsklausur:
Doppelfunktionale Maßnahmen
= resultiert aus Doppelfunktion des Polizeivollzugsdienstes (§ 1 I PolG - § 1 II PolG iVm § 163 StPO, 53 OWiG)
= solche Maßnahmen, die nach ihrem objektiven Erscheinungsbild nicht eindeutig als präventiv oder repressiv eingeordnet werden können
–> Schwerpunkt der Maßnahme suchen; objektiv (A1), subjektiv nach (hM); im Zweifel präventiv natürlich
–> schauen, ob es eine einheitliche Maßnahme ist oder ob jede einzelne Maßnahme auch einzeln zu beurteilen ist
Handelt es sich um VA oder Realakt ?
Interessanter Punkt zu Allgemeinverfügung - Polizeiverordnung : praktische Bedürfnisse
–> nur AV können vollstreckt werden; bei PolVO muss erst konkretisierende Regelung durch VA erlassen werden, vgl. § 1 I 1 LVwVG
Sicherstellung und Beschlagnahme VA oder Realakt?
nach hM und Rspr VA, weil Verpflichtung zur Herausgabe und andauernde Duldung der Sicherstellung; außerdem ist VA dann Behaltensgrund für Verwahrungsverhältnis ; ein Vollzugs-FBA besteht nicht, solange VA rechtmäßig ist, da er Behaltensgrund darstellt, erst wenn dieser aufgehoben wird, hat er Herausgabeanspruch.
–> AK richtige Klageart
–> FFK nur, wenn Sache bereits herausgegeben oder vernichtet
WICHTIG ZU MERKEN:
- Bürger muss dann AK auf Aufhebung des VA und LK auf Herausgabe erheben, § 113 I 2 VwGO (verbinden)
Klausurfälle einer AK (laut hemmer):
Prüfungsschema bei objektiver Klagehäufung
Allgemeines zur Sicherstellung
= Begründung eines öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses zum Schutz von Hab und Gut des Einzelnen
Allgemeines zur Beschlagnahme
= ist die befristete Wegnahme einer Sache unter gleichzeitiger Begründung amtlichen Gewahrsams gegen den Willen des Berechtigten zur Abwehr einer Gefahr oder Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung
drei eng umgrenzte Fälle:
Nr. 1: unmittelbar bevorstehende Störung/eingetretene Störung
Nr. 2: Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung
Nr. 3: Terrorgefahr
Einziehung, § 34
ein privatrechtsgestaltender VA der allgemeinen Polizeibehörde, der kraft Gesetzes unmittelbar den Verlust des Eigentums an einer eingezogenen beweglichen (!) Sache beim bisherigen Eigentümer und die Begründung neuen Eigentums beim Träger der zuständigen Polizeibehörde
Bsp.: Gefährliche Hunde, frisierte Motorräder, Radarwarngeräte
Prüfung Androhung einer Vollstreckungsmaßnahme
Begründetheit:
Besondere Androhungsvoraussetzungen für Zwangsgeld und Ersatzvornahme, § 19 I Nr. 1, 2 LVwVG
Problem: Angemessenheit der Frist
Wenn GrundVA nicht sofort vollstreckbar ist und ein Widerspruch daher aufschiebende Wirkung hat;
dann kommt Androhung mit einer Frist, die während des Widerspruchsverfahrens abläuft –> unangemessen
Problem ergibt sich daraus, dass Vollstreckbarkeit des GrundVA keine Voraussetzung für Androhung ist
–> RF: Androhung war rechtswidrig
Besondere Androhungsvoraussetzungen für unmittelbaren Zwang
Definition Öffentliche Sicherheit
Schutzgüter der Öffentlichen Sicherheit sind die Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen, die Unverletzlichkeit der geschriebenen Rechtsordnung und der Bestand des Staates und seiner Veranstaltungen und Einrichtungen.
Definition Öffentliche Ordnung
Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets betrachtet wird.