Nach ISA-CH 580, wann müssen die Vollständigkeitserklärung und der Vermerk datiert sein
Die Vollständigkeitserklärung muss so nah wie möglich am Vermerk sein, aber auf jeden Fall nicht danach, gemäss ISA-CH 580
Gemäss Quiz im Viversa steht dass es das gleiche Datum sein muss
Wozu dient die Vollständigkeitserklärung
1) Zweck zur Beweissicherung und Klarstellung der Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates
2) Durchsetzung des Auskunftsrechtes
3) Unternehmensleitung kommt den Auskunftspflichten des Prüfers nach
4) Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
5) ist eine Prüfungshandlung um Prüfungsnachweise zu erlangen und die Dokumentation der Auskunftserteilung
Ist eine Vollständigkeitserklärung zwingend?
Ja
Bei Verweigerung gibt es:
Nichtabgabe des Prüfurteils
Was ist ISA-CH 540
Prüfung geschätzter Werte
Was ist das Ziel von ISA-CH 540
Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, dass die geschätzten Werte in der Rechnungslegung, inkl. Schätzung im Rahmen der Zeitwertbilanzierung, im Abschluss und damit zusammenhängende Angaben im Rahmen des massgebenden Regelwerks vertretbar sind
Wie oft müssen immaterielle Werte nach Swiss GAAP FER auf Werthaltigkeit geprüft werden?
An jedem Bilanzstichtag (Swiss GAAP FER 10.11)
Was ist “erzielbarer Wert”?
Das höhere von:
1) Beizulegende Zeitwert (Fair Value)
(Netto-Marktwert) abzüglich Veräusserungskosten
2) Nutzwert
Was macht man wenn die Vorjahreszahlen gar nicht geprüft wurden?
ISA-CH 510
Werte in der Eröffnungsbilanz werden geprüft.
Die Prüfung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der in der üblichen ordentlichen Revision.
Gewisse Prüfungen machen aber keinen Sinn und dies muss berücksichtigt werden (z.B. Existenz Inventar zu Stichtag)
Was macht man wenn die Vorjahreszahlen von einem anderen Prüfer geprüft wurden?
ISA-CH 510 und HWP
Was ist das Ziel von ISA-CH 510?
Bei der Erstprüfung, das Ziel ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu haben, ob:
- Eröffnungsbilanzwerte falsche Darstellungen enthalten, welche wesentliche Auswirkungen hat auf den Abschluss des Berichtzeitraumes
- ob die Eröffnungsbilanzwerte angemessen die Rechnungslegungsmethoden stetig anwenden oder ob Methodenwechsel angemessen offengelegt, dargestellt sind
Hat der Prüfer ein generelles Anrecht, die Prüfungsakte des vorherigen Prüfers durchzusehen?
De jure nicht
der frühere Prüfer hat eine Verschwiegenheitspflicht.
Deswegen muss der Kunde eine Einwilligung geben und diese dem vorherigen Prüfer schicken. Dies nennt sich “Hold Harmless Letter”. Dies befreit den letzten Prüfer von der Verschwiegenheitspflicht.
Was macht man wenn die Vorjahreszahlen vom gleichen Prüfer eingeschränkt geprüft wurden?
ISA-CH 510 und HWP:
Was macht man wenn die Vorjahreszahlen von einem anderen Prüfer eingeschränkt geprüft wurden?
Welche Methoden zur Stichprobenauswahl gibt es?
Nach ISA-CH 530
Für die Analyse der Jahresrechnung wird diese in einem ersten Schritt „betriebswirtschaftlich“ bereinigt – d.h. es werden Einmaleffekte eliminiert
Richtig oder falsch?
Richtig
Für die Analyse der Jahresrechnung darf diese nicht bereinigt werden, da sonst falsche Schlussfolgerungen gezogen werden könnten
Richtig oder falsch?
Falsch
Einmaleffekte spielen für die Analyse von Kennzahlen und Trends eine zentrale Rolle
Richtig oder falsch?
Falsch
Die Analyse der Jahresrechnung ist ein optionales Element der Prüfungsplanung
Richtig oder falsch?
Falsch
Die Prüfungsstandards fordern eine Analyse der Jahresrechnung
Richtig oder falsch?
Richtig
Die Analyse der Jahresrechnung welche Ziele:
Prüfungshandlungen werden im Rahmen der Analyse der Jahresrechnung festgelegt
Richtig oder falsch?
Falsch
Die Analyse der Jahresrechnung ist Grundlage für die Berechnung der Wesentlichkeit
Richtig oder falsch?
Richtig
Die Analyse der Jahresrechnung ist Teil der Risikoidentifikation im Rahmen der Prüfungsplanung
Richtig oder falsch
Richtig
Mögliche PH bei Erstprüfung der Eröffnungsbilanz
▪ Letzten Abschluss und dazugehörigen Vermerk des vorherigen Abschlussprüfers lesen.
▪ Durchsicht der Arbeitspapiere des vorherigen Abschlussprüfers. Abstützung nur, falls
Unabhängigkeit und fachliche Voraussetzungen gegeben waren.
▪ Durchführung von bestimmten Prüfungshandlungen, um Nachweise zu den Eröffnungsbilanzwerten zu erlangen.
▪ Durchführung von bestimmten Prüfungshandlungen, um Nachweise zu den
Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zu erlangen.
▪ Durchführung von bestimmten Prüfungshandlungen, um Stetigkeit in der Anwendung der
Rechnungslegungsmethoden zu erlangen.
▪ Auswirkungen von Modifizierungen des Prüfungsurteils im Vermerk des vorherigen
Abschlussprüfers abklären und bei Berichterstattung berücksichtigen.