Was ist öffentliches Recht?
öffentliches oder Allgemeininteresse
Was ist privates Recht?
Privatinteresse
Subordinationstheorie
Rechtssätze, die das Verhalten von Hoheitsträgern regeln, sind öffentlich rechtlich, wenn sie ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis betreffen.
Normen, die Gleichordnungsverhältnisse regeln, sind solche des Privatrechts.
Subjektstheorie
Normen, die jedermann berechtigen und verpflichten, gehören dem Privatrecht an.
Rechtssätze, die sich an den Staat wenden, sind dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Was sind die Wesensmerkmale des Staates?
Kurze Merkmale des Staates?
Staatsgewalt, Staatsgebiet, Staatsvolk
Definition Verfassungsstaat?
Garantie der individuellen Freiheit (unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots und des Schutzes vor exzessiver Freiheitsausübung Anderer)
Definition Republik?
Machiavelli: “Alle Staaten, die keine Monarchien sind, sind Republiken.”
Staatsoberhaupt in Bund und Ländern wird nicht auf dynastischer Grundlage und nicht auf Lebenszeit berufen.
Definition Parlamentarische Demokratie?
Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes.
Das Volk ist Träger der Staatsgewalt. Das Volk handelt in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprüfung.
Definition Sozialstaat?
Aufgabe des Staates ist es für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu sorgen und soziale Gegensätze auszugleichen
Definition Rechtsstaat?
Legislative
Gesetzesgebende
Exekutive
Polizei, Parlament
Art. 19 Abs. 4 GG
“Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinem Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.”
Was sind die Staatsorgane?
1, Bundestag
Art. 1 GG
Unantastbarkeit der Menschenwürde. Bekenntnis zu den Menschenrechten. Bindung von Gesetzgebung, Rechtssprechung und vollziehender Gewalt als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 2 GG
Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person
Art. 4 GG
Glaubens-, Gewissens-, Bekenntnis- und Kunstfreiheit
Art. 6 GG
Schutz von Ehe und Familie
Art. 11 GG
Freizügigkeit
Art. 12 GG
Berufsfreiheit
Art. 13 GG
Unverletzlichkeit der Wohnung
Art. 10 GG
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Art. 5 Abs. 1 GG
Meinungs- und Pressefreiheit, Freiheit der Berichterstattung