Erfolgslösung
Ein rechtswidriger Angriff liegt vor, wenn eine Rechtsgutverletzung in Gestalt des Erfolgsunwerts einzutreten droht.
P: Gegen jemanden, der objektiv sorgfaltsgemäß handelt, würde ein Notwehrrecht bestehen, was allerdings nicht dem Rechtsbewährungsprinzip entsprechen würde
Handlungslösung hM
Das Verhalten des Angreifers muss einen Handlungsunwert aufweisen, also gegen eine Verhaltensnorm verstoßen.
Grundsatz
Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
Einen Straftatbestand muss da Angriffsverhalten aber nicht erfüllen.