Dingliche Einigung
Eine dingliche Einigung setzt als (dinglicher) Vertrag zwei übereinstimmende WE, Angebot und Annahme, voraus, die darauf gerichtet sind, das Eigentum an einer bestimmten Sache zu übertragen.
Übergabe
Eine Übergabe setzt voraus, dass der Erwerber Besitz an der Sache erlangt und dies auf Veranlassung des Veräußerers geschieht.