§ 33 StGB Überschreitung der Notwehr
Intensiver Notwehrexzess: Qualitative Überschreitung (geeignet, geboten)
Extensiver Notwehrexzess: Überschreitung des zeitlichen Rahmens
Restriktive Theorie: extensiver NE fällt nicht unter 33
Extensive Theorie: extensive NE fällt immer unter 33
Schuldfähigkeit
Schuldfähigkeit Alkohol
vorübergehende Intoxikationspsychose → krankhafte seelische Störung (h.M.)
Gesamtabwägung, v.a. von Alkoholgewöhnung, körperliche Konstitution, Täterveralten und Schwerer des Delikts
Entschuldigungstatbestandsirrtum (h.M. § 35 II analog)
Erlaubnistatbestandsirrtum (h. M. § 16 I analog)
I Vorliegen eines ETBI
II Behandlung des ETBI (RF)
Verbotsirrtum § 17 StGB
fokal ggü dem ETBI
I Vorliegen eines VI § 17 1
II Vermeidbarkeit nein § 17 2 oder ja § 17 I
Anhaltspunkte:
Einholung von Rechtsrat, Achtung: Vertrauenswürdigkeit, bei offensichtlichem Gefälligkeitsgutachten z.B. nicht gegeben
Im Zweifel trägt der Täter das Auslegungsrisiko (str.)
RF: Entschuldigung
RF: möglw. Strafminderung