Was sind die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs?
geregelt in § 286 BGB:
I. Fälliger und durchsetzbarer Anspruch des Gläubigers im Zeitpunkt der Mahnung
1. wirksamer Anspruch
2. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs
=> Hinweis: i.R.d. Durchsetzbarkeit ist auch wenn keine Hinweise im Sachverhalt ersichtlich sind das Vorliegen von möglichen Einreden zu prüfen!
II. Nichterbringung der Leistung
III. Verstreichen der 30-Tagesfrist nach Rechnungslegung (§ 286 III 1; bei Verbrauchern ist aber ein Hinweis erforderlich) bzw. Mahnung (§ 286 I)
(evtl. Entbehrlichkeit der Mahnung, § 286 II)
IV. Vertretenmüssen des Schuldners § 286 IV
=> Haftungsmaßstab ist § 277 BGB; Beweislastumkehr in § 286 IV; Haftungsverschärfung in § 287 BGB; u.U. Haftung für fremdes Verschulden nach § 278 BGB
definiere Fälligkeit! Wonach ist sie zu ermitteln?
Fälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Schuldner leisten muss. Dieser ist primär nach Vertragsvereinbarung, im Zweifel nach § 271 I BGB zu ermitteln
definiere Durchsetzbarkeit!
Der Anspruch ist durchsetzbar, wenn diesem keine Einreden des Schuldners entgegenstehen.
Bsp.: Einrede der Verjährung, Zug-um-Zug Leistung, allg Zurückbehaltungsrecht)
Wann bzw. wie wird der Schuldnerverzug beendet?
Bei Entfall der Verzugsvoraussetzungen!
b) Einreden: Stundung des Anspruchs
2. Rücknahme der Mahnung oder der Klage, § 269 ZPO
3. Kein Vertretenmüssen gem. § 286 IV BGB
Was sind die Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs?
b) SE statt der Leistung
aa) § 280 I, III, 281 I 1 Alt. 1 BGB
bb) wegen Nichterfüllung gem. § 376 HGB - Fixgeschäft
Deifiniere Mahnung! Was sind die Anforderungen an eine Mahnung?
Wann ist eine Mahnung entbehrlich?
§ 286 II Nr. 1-4 BGB
beachte auch unter Nr. 4: Selbstmahnung/-ankündigung des Schuldners
Ist eine Freistellung durch AGB vom Erfordernis der Mahnung zulässig?
Gem. § 309 Nr. 4 BGB unzulässig!
Worauf bezieht sich das Vertretenmüssen im Rahmen des Schadensersatzanspruches aus Verzug?
Das Vertretenmüssen richtet sich im Rahmen des Verzugsschadens nach § 286 IV BGB
–> maßgeblich ist hier im Gegensatz zu § 280 I die Nichterbringung der Leistung ab dem Zeitpunkt der Mahnung, nur diesen Schaden muss der Schuldner zu vertreten haben!
Definiere Verzögerungsschaden! Nenne Beispiele!
Verzögerungsschaden ist jede Vermögenseinbuße im Sinne der §§ 249 ff BGB, die adäquat kausal auf der Verzögerung der Leistung beruht und auch bei späterer oder hinzugedachter Erfüllung nicht entfällt => SE neben der Leistung!
Bsp.: Lagerkosten, Kosten der Ersatzanmietung, Kosten der Rechtsverfolgung
Grenze den Verzögerungsschaden von (nicht ersatzfähigen) Aufwendungen ab!
Zwar werden typische Verzögerungsschaden wie z.B. die Lagerkosten auch freiwillig veranlasst, der Gläubiger ist aber in manchen Situationen zur Erhaltung der Leistung oder Schadensverminderung dazu gezwungen, solche Aufwendungen zu tätigen.
Diese Aufwendungen werden dann als Schaden anerkannt, wenn der Gläubiger sich in einer Herausforderungslage befunden hat!
nenne examensrelevante Beispiele für Verzugsschaden