Gleichheitsgrundsatz Art. 3
ist steuerspezifisch konkretisiert durch das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit (BVerfG)
- hat verfassungsrechtliche Verbindlichkeit
Leistungsfähigkeitsprinzip
-weltweit: Fundamentalprinzip gerechter Besteuerung
Horizontal: Personen mit gleichem Einkommen = bezahlen gleiche Steuerbeträge
Vertikal: Personen mit höherem Einkommen = werden stärker besteuert
Vielsteuersystem
Leistungsfähigkeitsindikatoren
Nettoprinzip
Prinzip der synthetischen Einkommensteuer
Reinvermögenszugangstheorie
Nettoprinzip: Leistungsfähigkeit
objektive Leistungsfähigkeit
- wird durch Summe der Einkünfte gemessen
- Erwerbsaufwendungen müssen zu versteuernde Einkünfte mindern
Subjektive Leistungsfähigkeit:
- es werden private Abzüge berücksichtigt
- unvermeidbare Privatausgaben müssen steuerlich abziehbar sein
objektives Nettoprinzip
Ökonomischer Grund Nettoprinzip
Problem des objektiven Nettoprinzips
Subjektives Nettoprinzip
als Bemessungsgrundlage (BMG) der ESt eignet sich nur das für die Steuerzahlung disponible EInkommen
- Existenzminimum und Unterhaltsverpflichtungen müssen die BMG mindern
- Es gilt Prinzip der Abziehbarkeit unvermeidbarer Privatausgaben
subjektives Nettoprinzip: existenznotwendiger Lebensbedarf
subjektives Nettoprinzip: Unterhaltskosten