Verjährung
-97-101 (6. Titel d. ersten Buches)
StGB AT Struktur
3 Teile, Unterteilung 1. Teil in 7 Titel
Verfolgungsverjährung
Beginn der Verfolgungsverjährung
Vollstreckungsverjährung
Beginn d. Vollstreckungsverjährung
Unverjährbarkeit
art 101
Strafen und Massnahmen
- welcher Titel etc., art.
Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafe
Geldstrafe
Gemeinnützige Arbeit
Freiheitsstrafe
Bedingte und Teilbedingte Strafen
bedingte strafe
sofern unbedingte strafe nicht notwendig erscheint, um täter von d. begehung weiterer verbr. u. vergehen abzuhalten, dies wird vermutet, wenn keine begründete befürchtung besteht, dass der täter erneut delinquieren wird; begründete befürchtung: bei wiederholungstätern, bei besonders krasser gesetzesmissachtung, skrupellosigkeit (tatumstände)
Beginn der Probezeit
Nichtbewährung u. Widerruf d. bedingt aufgeschobenen Strafe
BGEs Strafzumessung:
134 IV 244
137 IV 254
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