Stille Gesellschaft
Eine Form der Beteiligung an einem Unternehmen, bei der sich ein stiller Gesellschafter mit einer Einlage am Handelsgewerbe eines anderen beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten
Stille Gesellschaft: Voraussetzungen
Stille Gesellschaft: Geschäftsführung
Stille Gesellschaft: Haftung
Der stille Gesellschafter haftet ausschließlich in Höhe seiner geleisteten Einlage
Stille Gesellschaft: Buchhaltung & Steuern
Stille Gesellschaft: Gewinn & Verlust