Was schützt eine Rechtsordnung?
Rechtsgüter: Leben, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit und Eigentum.
Selbst der Staat darf nur sehr beschränkt und unter bestimmten Umständen eingreifen.
Was schützt das Strafrecht?
Das Strafrecht schützt Rechtsgüter, indem bestimmtes Verhalten verboten wird.
Verstöße werden mit Sanktionen (v.a. Strafen) bedroht.
Wer vollzieht das Strafrecht?
Generalprävention
Strafen sollen andere Menschen generell von strafbaren Handlungen abhalten.
Spezialprävention
Strafen sollen den Täter persönlich von weiteren Straftaten abhalten.
Gilt Vergeltung heute als Strafzweck?
Vergeltung (Rache) wird als Strafzweck abgelehnt.
Grundsätze des Verfassungsrechts für das Strafrecht
Analogie und Analogie-Verbot
Gliederung des Strafgesetzbuches (StGB)
Allgemeiner Teil: Bestimmungen über Strafbarkeit und Rechtsfolgen.
Besonderer Teil: Definition von Delikten.
Arten von Delikten
Gegen Leib und Leben: Mord, Totschlag.
Gegen die Freiheit: Entführung, Nötigung.
Gegen die Ehre: Üble Nachrede.
Gegen fremdes Vermögen: Sachbeschädigung, Diebstahl.
Gegen die Sicherheit im Verkehr mit Geld/Wertpapieren.
Gegen die Rechtspflege: Falschaussage.
Gegen den öffentlichen Frieden.
Voraussetzungen der Strafbarkeit
Objektive Tatbestandsmerkmale (Geschehen)
Prüft die äußeren Fakten einer Tat:
* Handlungskausalität: Führte das Handeln zum Erfolg?
* Risikozusammenhang: War der Erfolg dem Täter zurechenbar?
Täterschaftsformen
Subjektive Tatbestandsmerkmale (Gedanken hinter der Tat)
Beschreibt die innere Haltung des Täters:
* Vorsatz: Der Täter wollte den Erfolg verwirklichen.
* Absicht: Erfolg ist gewollt.
* Wissentlichkeit: Erfolg wird für sicher gehalten.
* Dolus eventualis: Erfolg wird billigend in Kauf genommen.
* Fahrlässigkeit: Sorgfaltspflichten werden verletzt.
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit: Liegt vor, wenn eine Tat die Merkmale eines Straftatbestands erfüllt und kein Rechtfertigungsgrund besteht.
Rechtfertigungsgründe
Notwehr (§3 StGB)
Beispiel: Angreifer niederschlagen, wodurch er verletzt wird.
Rechtsfertigender Notstand
Zulässig, wenn:
* Ein bedeutender Nachteil für ein Rechtsgut droht (Täter oder Dritter).
* Eingriff in ein fremdes Rechtsgut das einzige und schonendste Mittel darstellt.
* Höherwertiges Rechtsgut wird geschützt.
Beispiel: Im Schneesturm die Tür einer Hütte aufbrechen, um das eigene Leben zu retten.
Schuldhaftigkeit (§4 StGB)
Schuldhaft handelt, wer:
Persönlich vorwerfbar agiert.
Schuldunfähigkeit besteht:
Diversion
Ermittlungsverfahren
Hauptverfahren
Mandatsverfahren
Strafen im Hauptverfahren