Was beinhaltet der formelle Rechtsbegriff?
Er beinhaltet Handlung, Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Definition des Tatbestandsbegriffs
Tatbestand i.e.S. meint die Umschreibung des einzelnen verbots- oder gebotswidrigen Verhaltens, auf das sich eine konkrete Strafandrohung bezieht.
Objektiver Tatbestand
Nur äußerlich erkennbarer Sachverhalt - Vorsatz ist irrelevant.
Dazu gehört Tatsubjekt, Tathandlung, Tatobjekt und ggf. Taterfolg.
Subjektiver Tatbestand
Der subjektive Tatbestand bezieht sich auf das Bewusstsein des/der TäterIn während der Tat bzw. auf seine/ihre Einstellung gegenüber seiner/ihrer Handlung - Fahrlässigkeit, Vorsatz, …
Rechtswidrigkeit
Tatbestandsmäßigkeit indiziert Rechtswidrigkeit, ausgenommen ein Rechtfertigungsbestand liegt vor.
Naturalistisch-Kausaler Handlungsbegriff
Die Handlung ist ein gewilltes Körperverhalten.
Der finale Handlungsbegriff
Die Handlung ist eine zweckgerichtete Tätigkeit.
Der Personale Handlungsbegriff
Handlungen sind Persönlichkeitsäußerungen.
Die soziale Handlungslehre
Handlung ist ein vom menschlichen Willen beherrschtes oder beherrschbares, sozialerhebliches Verhalten.
Wird von der herrschenden Meinung vertreten.
Nichthandlungen
Jedermannsdelikt
Ein Delikt, der von Jedermann verübt werden kann, nicht zu Beispiel Exhibitionismus - kann laut Gesetz nur von Männern verübt werden.
Erfolgsdelikt
Beschaffenheit der Handlung ist irrelevant, Maßgeblich ist nur der Eintritt gesetzlich vertypten Erfolgs
Tätigkeitsdelikt
Maßgeblich ist nur die Vornahme der gesetzlich vertypten Handlung - Eintritt eines Erfolges ist für den Tatbestand irrelevant.
Dauerdelikte
Der Täter hält einen rechtswidrigen zustand über einen längeren Zeitraum aufrecht.
Zustandsdelikte
Das tatbestandsmäßige Verhalten erschöpft sich in der Herbeiführen des widerrechtlichen Zustands, Tatbestandsmäßig ist nur die Sekunde der Verletzung/Deliktverwirklichung in diesem Moment.
Verletzungsdelikt
Er setzt eine Verletzung eines Rechtsgut voraus
Gefährdungsdelikt
Es genügt die Gefahrschaffung für ein Rechtsguts.
Definition “fremd”
Im Eigentum eines anderen stehend
Definition “Sache”
Alle körperlichen Gegenstände
Definition “Beschädigen”
Mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Unversehrtheit oder der
bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit.
Definition “Zerstören”
Vernichtung der Existenz (bei Tieren) oder so wesentliche Beschädigung,
dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.
Definition “körperliche Misshandlung”
Eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
Definition “Gesundheitsbeschädigung”
Das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand nachteilig abweichenden krankhaften (pathologischen) Zustands körperlicher oder seelischer Art.
Definition Conditio-sine-qua-non-Formel
Ein Umstand ist für den Erfolg kausal, wenn er nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.