Wann beginnt/ endet Menschenleben für §75 ff
Ab Beginn Eröffnungswehen, bei KS ab OP Beginn, mit Hirntod
Was nicht strafbar bei Suizid
Psychische Hilfe
Sich ärztlicher Behandlung zu entziehen
(versuchte) Selbsttötung
Versuchte Einflussnahme auf Dritte, ihn zu töten oder Hilfe zu leisten
Fahrlässigkeitsdelikte
Muss Täterhandeln zunächst nach Regeln der Eliminationsmethode kausal mit dem Todeseintritt verbunden sein
Dann sonstige objektive Zurechnungs Anforderungen:
Risikozusammenhang
Risikoerhöhung
Auf Schuldebene: Voraussetzungen der Fahrlässigkeitsschuld, also insb ob dem Täter nach seinen subjektiven Befähigungen zum Tatzeitpunkt die Einhaltung der objektiven Sorgfaltsanforderungen überhaupt möglich war
Unwertbehafteter Minderrausch
Weil bei Vollrausch schon §287
Absolute Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholisierung
über 0,8 Promille unwiderleglich vermutet, auch im Fahrlässigkeitsstrafrecht
Zw verwaltungsrechtlicher 0,5er Regel und dem Einzelfall “relative Fahruntüchtigkeit”
Spezialtatbestand §81 Abs 2
nur dann erfüllt, wenn die Berauschung wegen der Vorhersehbarkeit einer gefährlichen Tätigkeit spezifisch unwertbehaftet ist
Partieller Schutz des Nasciturus, Schwangerschaftsabbruch strafbar theoretisch ab?
Ab Nidation, nach §96 §98
Bagatellgrenze Körperverletzungen
bloß vorübergehende Hautrötung, unsicher: linsengroße Hautabschürfung
Gesundheitsschädigung: längerer Toilettenaufenthalt
Was ist §83 Abs 1
reines Verursachungsdelikt (Erfolg besteht in der Herbeiführung, egal auf welche Weise), aber Tatvorsatz (muss Eintritt des Verletzungserfolgs dolo eventuali)
vorsätzliche Misshandlung?
Straflos, aber wenn als Folge Körperverletzung -> strafbar
unvorsätzliche Misshandlung?
§83 nicht anwendbar , wenn überhaupt fahrlässige
an sich schwere Körperverletzungen
Wichtigkeit des Organs
Art und Ausmaß der Krankheitserscheinungen
Ungewissheit des Heilungsverlaufs
(muss nicht alles erfüllt sein, reicht wenn eines intensiver)
Bsp nach hM alle Knochenbrüche (außer ganz untergeordnete), verschobene Rippenbrüche, Gehirnerschütterungen, Verlust Zähne, Eröffnungen der Körperhöhle
an sich schwere Gesundheitsschädigungen
schwere Vergiftungen, Lungenentzündungen
Verstümmelung
muss nicht auffallend sein
Verunstaltungen
müssen auffallend sein, reicht aber, wenn nur bei gewissen Gelegenheiten bemerkbar ist (Schwimmbad zb)
Siechtum
mit Hinfälligkeit verbundenes Krankheitsbild (Koma)
Schweres Leiden
den Daseinswert des Betroffenen nachhaltig schmälernde Gesundheitsbeeinträchtigung, bsp Hirnverletzung mit epileptischen Anfällen
Wann straflos §88 Angehörige
Bei mehr als 14 Tagen (weil das ohnehin), aber eben nicht mehr als 24 weil nicht SCHWER sein darf)
Wozu dient die Rechtstechnik, dass das StGB nicht Vermögen an sich schützt, sondern einzelne Angriffsformen?
Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit, Rechtsstaatlichkeit
Diebstahl fremde Sache
Wertträger (Tauschwert verkörpert), Miteigentum reicht
Irrt er -> fehlt Vorsatz auf dieses Tatbestandselement
Diebstahl bewegliche Sache
Wertträger (Tauschwert verkörpert), zu Beginn der Ausführungshandlung beweglich oder durch Diebstahl zu beweglicher wird
Diebstahl anderem wegnehmen
Gewahrsamsbruch
Was ist diebstahlsfähig?
Geld, Gold, WErtkarten mit Prepaid Guthaben, gestohlene Sachen, Suchtmittel
Nicht diebstahlsfähig?
Hat keinen Tauschwert: KfZ Kennzeichen, Urkunden, unbare Zahlungsmittel, Sparbücher (auch vinkulierte) verkörpert nicht das Guthaben (Forderung ggü Bank), sondern Guthaben erst mit Identifizierung realisierbar