Definition prozessuale Tat
§ 264 StPO - „das in der Anklage bezeichnete geschichtliche Vorkommnis, soweit es nach der Auffassung des Lebens - ohne Rücksicht auf die rechtliche Einordnung - einen einheitlichen Vorgang bildet“ bzw. „ einheitlicher Lebenssacherverhalt, der keine unnatürliche Aufspaltung erfahren darf“
Definition materiellrechtliche Tat
§§ 52ff StGB - wertende Gesamtbetrachtung ist erforderlich, so ist bsp. von einer sog. natürlichen Handlungseinheit auszugehen, „wenn mehrere Handlungen aufgrund ihres unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs bei objektiver Betrachtung ein einheitliches Geschehen darstellen und auf einem einheitlichen Willensentschluss beruhen“
Abgrenzung
Bedeutung Tatbegriff
Strafklageverbrauch
Änderung der Sach- und Rechtslage
Nachtragsanklage
Bewirkt ein abgeurteilter WaffG-Verstoß Strafklageverbrauch bezüglich anderer mit der Waffe davor begangener Delikte?