In welchen Normen des Grundgesetzes ist das Rechtsstaatsprinzip verankert?
Welche Prinzipien bilden den formellen Rechtsstaat?
(6)
(Was? → Bindung d. Staates an Gesetzes)
*außen
Welche Prinzipien bilden den materiellen Rechtsstaat?
(3)
(Wie er das ausübt? → darf nicht beeinflussen)
*innerlich
Was besagt der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?
(Intro + - Art 20 III GG)
Welche Anforderung stellt der Bestimmtheitsgrundsatz an die Formulierung einer Rechtsnorm?
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Rückwirkung? Unter welchen Voraussetzungen sind diese zulässig?
Echte Rückwirkung
Gesetz knüpft an einen in der Vergangenheit liegenden, bereits abgeschlossenen Sachverhalt Rechtsfolgen
• Belastendes Gesetz: grundsätzlich unzulässig
Unechte Rückwirkung
Gesetz knüpft Rechtsfolgen an einen in der Vergangenheit begonnenen und im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht abgeschlossenen Tatbestand
• Belastendes Gesetz: grundsätzlich zulässig
Gewährt das Sozialstaatsprinzip ein subjektives Recht?
-Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 I GG ist objektives Recht
(“ist” = objektiv, “soll” = subjektiv)
→ verpflichtet der Staat gewährt aber grds. kein subjektives Recht und damit keinen Anspruch der Einzelnen auf einen sozialen Staat
Was meint Republik im Sinne des Grundgesetzes?
“Nicht Monarchie”
Das Staatsoberhaupt soll, unabhängig von seinen Kompetenzen, sein Amt nicht auf Lebenszeit erben, sondern durch einen Legitimationsakt d. Volkes zeitlich begrenzt übertragen bekommen.
Bundesstaat
Verbindung mehrerer Staaten (Gliedstaaten) zu einer Einheit, die ebenfalls Staatsqualität besitzt (Gesamtstaat)
Staatenbund
Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten zu einem völkerrechtlichen Gebilde ohne eines Staatsgebiet oder Staatsvolk
(Bsp.: Deutscher Bund 1815-1866)
Erläutern Sie die grundlegende Kompetenzverteilung bei Gesetzgebung und Verwaltung zwischen Bund und Ländern.
Art. 30 GG -zuständig sind die Länder, soweit das GG keine andere Regelung trifft oder zulässt
• Gesetzgebung: Art. 70 I GG Art. 71-74 GG
→ Schwerpunkt beim Bund
• Verwaltung: Art. 83 GG
→ Schwerpunkt bei d. Ländern
Bundesgesetze nur formell verfassungsgemäß, wenn der Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Gesetz besitzt → setzt daher Kompetenztitel voraus
Einspruchsgesetz
Regelfall
Zustimmungsgesetz
Ausnahmefall
Nach welchen Prinzipien sind die Kompetenzen innerhalb der Bundesregierung verteilt?
Kollegialprinzip
Befugnisse sind die Regierung als Kollegialorgan zugewiesen
Kanzlerprinzip
Befugnisse sind allein dem Bundeskanzler zugewiesen
Ressortprinzip
Befugnisse sind dem fachlich zuständigen Minister zugewiesen
Nennen und erläutern Sie die fünf wichtigen Verfahrensarten vor dem BVerfG.