§ 55 StGB: nachträgliche Bildung Gesamtstrafe
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der verhängten Strafe (oder: der Einzelstrafen und Auflösung der gebildeten Gesamtstrafe) aus dem Urteil des … vom … zu einer Gesamtfreiheitsstrafe / Gesamtgeldstrafe von … verurteilt.
§§ 69, 69a StGB: Entziehung der FE und Sperre
Der Führerschein wird eingezogen, die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von (6 M - 2 J) keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
wenn Angeklagter keine FE hat, ist nur Sperre auszusprechen
Fahrverbot, § 44 StGB
Dem Angeklagten wird für die Dauer von (1 - 3 M) verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
StrEG - Entscheidung im Urteil: U-Haft
Der Angeklagte ist für die vom … bis … vollzogene Untersuchungshaft zu entschädigen.
im Urteil zu tenorieren / nicht zu tenorieren
Strafurteil - mehrere Angeklagte
I. Der Angeklagte A ist schuldig …
II. Der Angeklagte B ist schuldig …
III. Der Angeklagte A wird deshalb zu … verurteilt.
ggf.: Im Übrigen wird der Angeklagte A freigesprochen.
IV. Der Angeklagte B wird deshalb zu … verurteilt.
ggf.: Im Übrigen wird der Angeklagte A freigesprochen.
V. ggf.: Die Vollstreckung der Strafe wird jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
VII. Kostenentscheidung
___________________________
angewandte Strafvorschriften
beim Angeklagten A: §§ …
beim Angeklagten B: §§ …
Bewährungsbeschluss
I. Die Bewährungszeit wird auf … Jahre festgesetzt.
II. Der Verurteilte wird angewiesen, während des Laufs der Bewährungszeit dem Gericht jeden Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen.
III. Dem Verurteilten wird aufgegeben, zugunsten der Staatskasse …€ in monatlichen Raten von …€ fällig jeweils zum 3. eines Monats, zu bezahlen.
Beschluss über Haftfortdauer
Beschluss:
Der Haftbefehl des Amtsgerichts … - Ermittlungsrichter -, Az.: … vom … wird
(Unterschrift)
AV: Mitteilung an Beschuldigten, § 170 II 2 StPO, Nr. 88, 91 RiStBV
AV: Mitteilung an den Antragsteller, §§ 171 f. StPO, Nr. 89, 91 II RiStBV
AV: Bestellung Pflichtverteidiger
Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage,
…
dem Angeschuldigten einen Pflichtverteidiger zu bestellen, § 140 I … StPO
AV: Antrag auf Zulassung als Nebenkläger
Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage, …
… dem Antrag des … (Geschädigten) gem. § 395 I Nr. 1 c, d StPO als Nebenkläger zugelassen zu werden, stattzugeben. Die Staatsanwaltschaft hat keine Einwendungen.
➝ Antrag des Nebenklägers wird gem. § 396 I 2 StPO mit Übersendung der Akten wirksam, daher schon hier darauf einzugehen
AV: Antrag Verteidiger auf gerichtliche Entscheidung
Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage, …
… über den Antrag des Verteidigers auf gerichtliche Entscheidung gem. § 98 II 2 StPO (Sicherstellung bei Durchsuchung) / § 111k III StPO (sonstige Sicherstellung, zB bei Festnahme) zu entscheiden
Ich beantrage, die Sicherstellung zu bestätigen. Das Messer kommt als Einziehungsgegenstand gem. § 74 I StGB in Betracht, da es bei der Tat gebraucht wurde. Seine Sicherstellung aus diesem Grunde war nach §§ 111b I, 111c I StPO zulässig.
AV: Einziehung
In der Hauptverhandlung wird die Einziehung des Messers nach § 74 I StGB beantragt werden.