Schranken des UrhG
§44a: Vorübergehende Vervielfältigung §49: Zeitungsartikel §50: Tagesereignisse §51: Zitate §53: Privates Gebrauch
Welche Verwertungsrechte hat der Urheber?
§16 UrhG: Vervielfältigung
§17 UrhG: Verbreitung
Recht der öffentliche Wiedergabe
§19a UrhG: öffentliche Zugänglichmachung
MarkenG
§1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben
Welche Werke werden nach §2 UrhG geschützt?
Das Werk
§2 menschliche Schöpfung
Rspr.: menschliche Schöpfung, die einen geistigen Gehalt, eine diesen repräsentierende sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung und einen hinreichenden Grad an schöpferischer Eigentümlichkeit aufweist.