Recht auf Verteidigung
§137 I S. 1 und Belehrungspflicht (§136 I S. 2)
Verteidiger = beschreibt eine prozessuale Funktion
§138: Verteidiger können Rechtsanwälte, Hochschullehrer und ausnahmsweise andere Personen, wenn das Gericht es gestattet
Funktion
Wahrheitsfindung (inquisitorisches Verfahrensmodell)
für die Waffengeleichheit gegen die Polizei und StA die systembedingt “verfolgungslästig” sind
Status
hM (Organtheorie) = Verteidiger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege
= frei von Weisungen.
Rechte
4.Recht auf Anwesenheit im Ermittlungsverfahren
a) Beschuldigtenvernehmungen (§ 168c I) durch den Richter, die StA (§ 163a III S. 2) und die Polizei (§ 163a IV S. 3)
b) Zeugen- oder Sachverständigenvernehmung durch den Richter (§ 168c II),
c) Hauptverhandlung = uneingeschränkt
P: Besteht auch ein Anwesenheitsrecht bei der Vernehmung von Mitbeschuldigten
Akteneinsichtsrecht, §147
Es gelten die Grundsätze der Aktenvollständigkeit und Akten- wahrheit
Begrenzt durch Untersuchungszwck (§147 II S. 1)
- Wesentliche Unterlagen
- Über den Antrag entschiedet im Ermittlungsverfahren die StA und später das Gericht (§147)
Eine Vorauswahl nach Bedeutungsgehalt findet nicht statt.
Beschuldigter hat eigenes Aktieneinsichtrecht wenn er kein Verteidiger hat (§147 IV)
Strafvereitelung, §258 StGB
Prozessual unzulässiges Verteidigerhandeln kann Strafvereitelung
(§ 258 StGB) darstellen.
P: Darf der Verteidiger den Beschuldigten über Aktenwissen informieren, das Maßnahmen mit Überraschungseffekt betrifft?
BGH: Grundsätzlich darf Verteidiger zwar umfassend informieren, es sei denn diese Information gefährdet den Untersuchungszweck oder soll zu verfahrensfremden Zwecken missbraucht werden.
con. Das Gesetz liegt die Entscheidung über Gefährdung des Untersuchungszwecks in die Hände der StA (§ 147 II); es liegt in ihrem Verantwortungsbereich, dies zu beurteilen.
Ungehinderter und unüberwachter Kontakt (§148)
o Verbot der Überwachung von Verteidigergesprächen und Verteidigerpost
o zeitlich unbeschränkter Besuch in der Haftanstalt
o Beschlagnahmeverbot von Verteidigungsunterlagen
Dieser Kontakt wird nach § 136 I S. 3 und 4 durch Informations- und Hinweispflichten sichergestellt
Parteivertreter
Pflicht zur Wahrheit?
Als Organ der Rechtspflege (§1 BRAO) ist Verteidiger zur Wahrheit verpflichtet
Die Fürsprachepflicht gebietet zwar, dass er nicht alles sagt, was er tatsächlich weiß; aber die Organstellung verlangt, dass alles, was er sagt, der Wahrheit entsprechen muss.
Bestellung des Pflichtverteidigers
Nicht mit Einkommensverhältnis zu tun, sonder ob gesetzlich eine Verteidigung notwendig ist.
In bestimmten Fälle anzunehmen: §140 I
Nach §140 II liegt es im Beurteilungsspielraum der Gerichts
Pflichtverteidiger Bestellung
Von der Notwendigkeit der Verteidigung („Ob“) zu unterscheiden ist der Zeitpunkt der Bestellung („Wann“ ). Unabhängig vom Verfahrensstadium muss dem Beschuldigten ein Verteidiger bestellt,
* wenn er dies beantragt (§ 141 I) oder
* wenn von Amts wegen nach § 141 II eine besondere Verfahrenssituation hierzu zwingt
Pflichtverteidiger Widerruf / Rücknahme