Unterschied von Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Rechtssubjekt = Wer geht Rechte und Pflichten ein?
natürliche + juristische Personen
Rechtsobjekt = Über was wurde hier einen Vertrag abgeschlossen?
Sachen / eine Arbeitsstelle / Geld, etc.
Was bedeutet Rechtsfähigkeit?
Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben = Alle Menschen
Was bedeutet Handlungsfähigkeit?
Fähigkeit, selbst Rechtsgeschäfte abzuschließen = volljährig und keine Beistandschaft
Voll handlungsfähig
Volljährig, urteilsfähig, keine Beistandschaft
Beschränkt handlungsfähig
Minderjährige 7–17 Jahre oder teilweise Beistandschaft = Nur alltägliche/geringe Geschäfte selbst sonst noch mit Eltern absprechen
Voll handlungsunfähig
Kleinkinder oder umfassend Beistandspflichtige ( 0 - 7/8) = Keine Rechtsgeschäfte selbst; andere handeln für sie
Nichtige Verträge
unmöglichen, widerrechtlichen oder sittenwidrigen Inhalt
Anfechtbarer Vertrag welche gibt es?
Gültig, kann später rückgängig gemacht werden (1 Jahr Zeit) = 1. Irrtum, 2. Täuschung, 3. Drohung 4. Übervorteilung
Sie beschreiben die drei Arten von nichtigen Vertragsinhalten
Unmöglicher Inhalt:
Der Vertrag verlangt etwas, das nicht erfüllbar ist (z. B. Verkauf eines nicht existierenden Grundstücks)
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Widerrechtlicher Inhalt:
Der Vertrag verstösst gegen das Gesetz (z. B. ein Vertrag über illegale Drogen).
Gegen die guten Sitten:
Der Vertrag ist moralisch verwerflich oder unfair (z. B. Ausnutzung
Sie erläutern die vier Arten von anfechtbaren Vertragsinhalten und beschreibe
Irrtum → Hauptsache falsch verstanden
Täuschung → absichtlich falsche Infos
Drohung → unter Zwang abgeschlossen
Übervorteilung → Jemand nutzt die Not oder Unerfahrenheit einer Person unfair aus.
Welche Formvorschriften gibt es und was bedeuten sie?
Einfache Schriftlichkeit:
Der Vertrag muss schriftlich sein und von den Parteien unterschrieben werden (z. B. Mietvertrag).
Qualifizierte Schriftlichkeit:
Zusätzlich zur Unterschrift braucht es bestimmte Formvorgaben, z. B. ein handgeschriebener Text oder ein spezielles Formular (z. B. Lehrvertrag).
Öffentliche Beurkundung:
Eine Urkundsperson (z. B. Notar) muss den Vertrag mit den Parteien besprechen und schriftlich bestätigen (z. B. Hauskauf, Ehevertrag).
Aufbau und OR
ZGB (Zivilgesetzbuch): behandelt die Grundlagen des Privatrechts wie:
Personenrecht (natürliche & juristische Personen)
Familienrecht
Erbrecht
Sachenrecht / Eigentum
OR (Obligationenrecht): regelt schuldrechtliche Beziehungen:
Verträge
Handelsgesellschaften / Unternehmen
Zahlungs- und Leistungsansprüche
Arten einer Enstehung einer Obligation
durch Vertrag=beide Parteien vereinbaren etwas.
unerlaubte Handlung=Unfall, Schadenersatzpflicht.
ungerechtfertigte Bereicherung=erhält etwas ohne Rechtsgrund
5 Vertragsvoraussetzungen
1-Einigung über den Inhalt 2-Handlungsfähigkeit beider Parteien
3-einhaltung Formvorschriften
4-kein unmöglicher,sittenwidriger oder gesetzwidriger Inhalt
5. keine willensmängel =beide wollten den Vertarg