Absicht
Täter halt Erfolgseintritt zumindest für möglich und will den Taterfolg auch
Wissentlichkeit
Täter weiß, dass der Erfolg eintreten wird. Es kommt ihm nicht oder nicht unbedingt auf den Erfolgseintritt an
Bedingter Vorsatz
Täter hält Erfolgseintritt für möglich und nimmt diesen billigend in Kauf
Bewusste Fahrlässigkeit
Täter sieht die Möglichkeit des Erfolgseintritts voraus und vertraut auf das Ausbleiben des Erfolgs
Unbewusste Fahrlässigkeit
Täter sieht Erfolg nicht voraus und rechnet nicht mit ihr