Haben Kantone, die ein Handelsgericht i.S.v. ZPO 6 I geschaffen haben, einen Spielraum, welche Streitigkeiten sie diesem Gericht zuweisen?
Welche Besonderheit besteht bei der Anfechtung von Urteilen kantonaler Handelsgerichte vor BGer?
Es besteht gem. BGG 74 II lit. b i.V.m. ZPO 6 kein Streitwerterfordernis.
Was wird unter der sachlichen Zuständigkeit verstanden? Wo wird sie geregelt?
Was wird unter funktioneller Zuständigkeit verstanden?
Was wird unter örtlicher Zuständigkeit verstanden?
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt, an welchem Ort das Gericht anzurufen ist (sog. Gerichtsstand oder forum).
In welcher Reihenfolge ist die Zuständigkeit zu prüfen?
Wann ist von einem internationalen SV auszugehen und was ist die Folge davon?
Wer ist zur Regelung der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit kompetent?
Die Kantone, sofern die ZPO nicht etwas anderes bestimmt (ZPO 4 I).
Welche Arten von Zuständigkeiten werden nach der ZPO unterschieden?
Wann handelt es sich um einen ausschliesslichen Gerichtsstand?
Wann spricht man von einem alternativen Gerichtsstand?
Wenn das Gesetz dem Kläger eine Auswahl an Gerichtsständen zur Verfügung stellt.
Wie ist erkennbar, ob es sich um einen zwingenden Gerichtsstand handelt?
Gemäss ZPO 9 I sind Gerichtsstände nach ZPO ausschliesslich dann zwingend, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.
Wann ist ein Gerichtsstand absolut zwingend? Was sind die Folgen davon?
Wann ist ein Gerichtsstand relativ zwingend (bzw. teilzwingend)?
Was wird unter dem allgemeinen Gerichtsstand verstanden und wann steht er zur Verfügung? Was sind besondere Gerichtsstände?
Welche Aspekte der Zuständigkeit können mit einer Gerichtsstandsvereinbarung i.S.v. ZPO 17 vereinbart werden?
Lediglich die örtliche Zuständigkeit - nicht aber die die sachliche Zuständigkeit (BGE 138 III 471, E. 3).
Wie beurteilt sich die Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung, die vor Entstehung einer Streitigkeit im Anwendungsbereich eines relativ zwingenden Gerichtsstands geschlossen wurde?
Die Gerichtsstandsvereinbarung ist für die “sozial schwächere” Partei einseitig unverbindlich (ZPO 35 I).
Was ist die Bedeutung von ZPO 17 I Satz 2?
In welcher Form kann eine Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen werden?
Was bedeutet Einlassung i.S.v. ZPO 18?
Einlassung bedeutet, dass eine prozessuale Handlung der beklagten Partei nachträglich zur örtlichen Zuständigkeit des Gerichts führt, die ursprünglich nicht vorlag.
Was stellt insbesondere keine Äusserung zur Sache i.S.v. ZPO 18 dar?
In welchen Fällen ist keine Einlassung möglich?
(Wie) Muss das Gericht seine Zuständigkeit überprüfen?
Was ist die Folge fehlender örtlicher oder sachlicher Zuständigkeit?