Zwang Defi
Zwang wird angewendet, um eine Grundmaßnahme durchzusetzen. Zwang ist keine Strafe, sondern ein Beugemittel.
ABZ= Aufgabe -> Befugnis -> Zwang
Zwangsarten
Normalzwang (Normalvollzug)
§6 (1) VwVG
Bsp. “Legen sie das Messer weg!” -> PGÜ hört nicht.
Bsp. PGÜ erhält Platzverweis, verlässt Örtlichkeit nicht.
Sofortzwang (Sofortvollzug)
§6 (2) VwVG
Bsp. In Kontrolle zieht A unmittelbar ein Messer.
Repressiver Zwang
Hat keine gesetzliche Regelung!
Bsp. Täter läuft währen einer Maßnahme (z.B. IDF) plötzlich weg, PVB ruft: “stehen bleiben oder ich wende Zwang an!”, bringt Täter mittels Armstreckhebel zu Boden.
Prüfschema
4.1 Benennung des Zwangs
4.2 Zulässigkeit “Ob” & “Wie”
4.3 Adressat
4.4 Berechtigte Presonen
4.5 Besondere Vorschriften
4.6 Allg. Rechtmäßigkeitvoraussetzungen
4.7 Feststellung Rechtmäßigkeit
Zwangsmittel
§9 (1) VwVG
a) Ersatzvornahme §10 VwVG
b) Zwangsgeld §11 VwVG
c) unmittelbarer Zwang §12 VwVG
Unmitterlbarer Zwang Defi + §
Unmitterlbarer Zwang ist gem. §2 (1) UZwG jedes Einwirken auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt, ihrer Hilfsmitteln oder Waffen.
Formen des Unmittelbaren Zwangs
Voraussetzungen bei Fesselung
§8 UZwG
Voraussetzungen Schusswaffengrebrauch gegen Personen
§10 UZwG
Zum Zwang berechtigte Personen Kette
§1 (1) UZwG i.V.m §6 Nr. 1 UZwG i.V.m §1 (1) BPolBG
Erst-Recht-Beschluss
§81c (6) StPO