Grundlagen des öffentlichen und privaten Baurechts
Bestandteile eines Vertragsschlusses
Schutzvorschriften bei Vertragsschluss
Werkvertragsrecht §§
§§ 631 ff. BGB
Besonderheiten des Werkvertrages (z.B. Mängelhaftung, Abnahme)
Bauvertragsrecht §§
§§ 651a ff. BGB
Besonderheiten des Bauvertrages (z.B. Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung)
Wie drückt sich die Annahme des Angebots regelmäßig im Baugewerbe aus?
schlüssiges Verhalten
Arten der Kündigung im WV-Recht
aus wichtigem Grund § 648a BGB • durch Bauherrn • durch Auftragnehmer freier Grund („freie Kündigung“) § 648 BGB • nur durch Bauherrn möglich
Form (und förmlicher Ablauf) der Kündigung
Gründe und Folgen der Kündigung des AG aus wichtigem Grund
wichtige Gründe für Bauherrn:
• keine Mangelbeseitigung trotz Fristsetzung
• Verzug
• grobes Fehlverhalten
• Wahrnehmung anderer als Bauherreninteressen
• Zerstörung des Vertrauensverhältnisses
Folge:
• Vergütung nur der (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• ggf. Schadensersatz
Gründe und Folgen der Kündigung des AN aus wichtigem Grund
wichtige Gründe für AN
• Zahlungsverzug
• fehlende Mitwirkungshandlung (§ 643 BGB)
• Zerstörung des Vertrauensverhältnisses
Folge:
• Vergütung nur (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• Schadensersatz
Gründe und Folgen der freien Kündigung
Bauherr kann jederzeit frei kündigen (§ 648 BGB)
Folge:
• Vergütung der (bis zur Kündigung) erbrachten Leistungen
• für nicht erbrachte Leistungen:
volle Vergütung
./. ersparte Aufwendungen
./. anderweitiger Erwerb (Füllauftrag)
• gesetzliche Vermutung: ersparte Aufwendungen = 95% (kann widerlegt werden und ist bei Planungsbüros i.d.R. deutlich niedriger)
Was ist die VOB Teil B?
Wo ist der Werkerfolg im WV-Recht, Baurecht und der VOB definiert?
§ 631 BGB
§ 650a BGB
§ 1 VOB/B
Begriff des Mangels
Mangelansprüche VOR der Abnahme gemäß VOB/B
Achtung:
Teilkündigung (Selbstvornahme) nur begrenzt zulässig
Mängelansprüche NACH der Abnahme gemäß VOB/B
Regelung der Leistungszeit (Bauzeit) im BGB
Schuldrecht
• idR. sofortige Fälligkeit
• ggf. Leistungsverzug gem. § 286 BGB
WV-Recht
• § 636 BGB: Rücktrittsrecht gemäß § 323 Abs. 1 BGB
• § 642 BGB: angemessene Entschädigung bei Gläubigerverzug
• § 643 BGB: Kündigungsrecht nach unterlassener Mitwirkung des Gläubigers
Regelungen bzgl. der Bauzeit in der VOB
Vergaberecht
§ 9 VOB/A
• Abs. 1 Nr. 1: ausreichende Bemessung von Ausführungsfristen
• Abs. 2 Nr. 2: Definition der Vertragsfristen
• Abs. 3: Vereinbarung von Mitwirkungsfristen des AG
• Abs. 4: Pauschalierung des Schadensersatzes
Vertragsrecht § 5 VOB/B • Abs. 1: Vertragsfristen • Abs. 2: Ausführungsbeginn • Abs. 3: Abhilfeaufforderung • Abs. 4: Verzugsetzung
Was entfällt bei Verzug einer Vertragsfrist, Kalenderfrist oder Ereignisfrist?
Mahnung ist entbehrlich
Welche Regelungen gelten, wenn der Baubeginn nicht vertraglich festgelegt ist?
Was ist ein “Abhilfeverlangen”?
§ 5 Abs. 3 VOB/B:
„Wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können, muss der Auftragnehmer auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen.“
Anspruchsbegründene Voraussetzungen des AG bei Verzug des AN
Rechtsfolgen des Verzugs